Steuerreform 2027: 34-Punkte-Paket bringt Entlastung und Mehrbelastung
Veröffentlicht am: 12.07.2026 um 12:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Es bringt tiefgreifende Ănderungen im Steuersystem â und trifft nicht nur ErwerbstĂ€tige, sondern auch Rentner. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die neuen Regeln gelten.
Die Koalition verspricht Entlastungen durch höhere FreibetrĂ€ge. Doch Anpassungen bei Sozialabgaben und Förderungen sorgen fĂŒr eine differenzierte Belastungssituation. Wer profitiert wirklich â und wer zahlt drauf?
Höhere FreibetrĂ€ge, aber auch höhere Steuern fĂŒr Spitzenverdiener
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt schrittweise â bis 2028 auf 12.900 Euro. Parallel dazu werden die Tarifzonen angepasst, um die kalte Progression abzumildern. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll auf 1.430 Euro klettern, das Kindergeld bis 2028 auf 272 Euro.
Doch fĂŒr Gutverdiener wird es teurer: Die Reichensteuer steigt ab 250.000 Euro Einkommen auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro sogar auf 47 Prozent. Experten schĂ€tzen das Entlastungsvolumen der Reform auf rund zehn Milliarden Euro. Allerdings: Steigende SozialversicherungsbeitrĂ€ge könnten diesen Effekt teilweise neutralisieren.
Weniger Förderung fĂŒr Handwerker und Minijobber
Rentner mit Wohneigentum oder haushaltsnahen Dienstleistungen mĂŒssen kĂŒnftig mit weniger UnterstĂŒtzung rechnen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent. Der maximale Förderbetrag fĂ€llt von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.
Fachleute raten: Wer Renovierungen plant, sollte sie noch 2026 durchfĂŒhren. Auch die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt â von zwei auf fĂŒnf Prozent. Das betrifft vor allem Rentner, die sich mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen.
Renten steigen â und die Steuerlast auch
Seit dem 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Die Kehrseite: Immer mehr RuhestĂ€ndler ĂŒberschreiten damit die Grenze zur Steuerpflicht oder rutschen in höhere SteuersĂ€tze. FĂŒr Neurentner liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente 2026 bei 84 Prozent.
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Am 13. Juli 2026 wird der Steuerzahlergedenktag begangen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) beziffert die Abgabenquote auf rund 53 Prozent. BdSt-PrÀsident Reiner Holznagel kritisierte die Reform als unzureichend und forderte deutlich stÀrkere Entlastungen.
Ein-Klick-SteuererklĂ€rung fĂŒr Millionen Senioren
Die Finanzverwaltung plant eine Vereinfachung: eine sogenannte Ein-Klick-SteuererklĂ€rung. Rund 11,5 Millionen Menschen mit einfachen SteuerfĂ€llen sollen davon profitieren. Bereits vorhandene Daten wie Rentenbezugsmitteilungen werden automatisch in die Formulare ĂŒbernommen. Die Steuerpflichtigen mĂŒssen die Angaben nur prĂŒfen und ergĂ€nzen.
Achtung bei Steuerbescheiden: Neue Fristen fĂŒr Rentner
Seit FrĂŒhjahr 2025 enthalten Steuerbescheide keinen VorlĂ€ufigkeitsvermerk mehr zur Rentenbesteuerung. Wer eine mögliche Doppelbesteuerung seiner AltersbezĂŒge geltend machen will, muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Das betrifft insbesondere Menschen mit langen Erwerbsbiografien vor 2005 sowie ehemalige SelbststĂ€ndige und Freiberufler.
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Im Einspruch sollte zudem das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Nur so können Betroffene von laufenden Musterprozessen profitieren.
Rentenreform in Planung: Kapitalrente ab 2028
Parallel zu den SteuerÀnderungen bereitet die Bundesregierung eine Rentenreform vor. Sie sieht den Aufbau einer Kapitalrente ab 2028 vor. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent stabil bleiben. Ab 2032 sind dann stÀrkere DÀmpfungsfaktoren bei der Rentenanpassung zu erwarten. Auch die ZusatzbeitrÀge zur Rentenversicherung steigen voraussichtlich ab 2028 schrittweise an.
