Steuerreform, Grundfreibetrag

Steuerreform 2027: Grundfreibetrag auf 12.900 Euro, Reichensteuer auf 45%

05.07.2026 - 07:19:59 | boerse-global.de

Bundesregierung plant steuerliche Vorteile bei kurzer Arbeitslosigkeit und reformiert Kündigungsschutz für Top-Verdiener.

Koalitionsausschuss: Neue Steueranreize für schnelle Jobwechsel
Steuerreform - Nahaufnahme eines Taschenrechners mit Finanzzahlen und einer Hand, die einen Stift über einem Steuerformular hält. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Fokus: Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung schnell einen neuen Job finden. Die genauen Fristen und Entlastungen werden noch finalisiert.

Die Idee ist simpel: Wer nach dem Erhalt einer Abfindung zügig eine neue Stelle antritt, soll steuerlich belohnt werden. Je kürzer die Zeitspanne zwischen altem und neuem Job, desto höher die Begünstigung der Abfindungssumme. Die Koalition will so die Arbeitsmarkt-Mobilität erhöhen und Übergänge in die Arbeitslosigkeit verkürzen.

Neue Regeln für die Fünftelregelung

Bisher mildert vor allem die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast bei Abfindungen. Sie verteilt die Summe fiktiv auf fünf Jahre und dämpft so den Progressionseffekt. Allerdings: Seit 2025 können Geschäftsführer und Angestellte diese Regelung nicht mehr direkt über den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend machen. Nötig ist stattdessen die Beantragung in der Einkommensteuererklärung.

Kündigungsschutz: Neue Spielregeln für Top-Verdiener

Das Reformpaket, das die Bundesregierung bereits am Donnerstag konkretisierte, zielt auch auf Fach- und Führungskräfte ab. Für Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt von über rund 177.500 Euro ist eine Neuregelung des Kündigungsschutzes geplant. Das Modell orientiert sich an bestehenden Regelungen für Risikoträger im Finanzsektor.

Arbeitsgerichte sollen künftig ein Arbeitsverhältnis auf Antrag gegen Zahlung einer Abfindung auflösen können – selbst wenn die Kündigung als sozial ungerechtfertigt gilt. Die Abfindungshöhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit und Alter. Im Gespräch sind Beträge von bis zu 12 Monatsverdiensten, für ältere Arbeitnehmer bis zu 18 Monatsverdiensten.

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Befristungen: Doppelt so lang, doppelt so flexibel

Das Gesamtpaket enthält auch deutliche Änderungen im allgemeinen Arbeitsrecht. Für Neueinstellungen bis zum 31. Dezember 2030 soll die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen von 24 auf 48 Monate steigen. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu sechs Verlängerungen zulässig.

Gleichzeitig plant die Regierung den Abbau von Bürokratie: Das Schriftformerfordernis bei Befristungen fällt weg. Dafür kommt eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag.

Bei den Lohnzuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit wurde die Obergrenze für Steuerfreiheit auf einen Stundenlohn von 75 Euro angehoben. Tariflich vereinbarte Zuschläge bleiben zudem beitragsfrei in der Sozialversicherung.

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Steuerreform ab 2027: Entlastung für viele, höhere Sätze für Spitzenverdiener

Flankiert werden die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von einer umfassenden Einkommensteuerreform. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.

Die Kernpunkte: Der Grundfreibetrag steigt schrittweise auf 12.900 Euro bis 2028. Das Kindergeld erhöht sich im gleichen Zeitraum auf 272 Euro pro Monat.

Gleichzeitig verschärft die Regierung die Steuersätze für sehr hohe Einkommen. Die Reichensteuer steigt ab 250.000 Euro auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands ist zudem eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung geplant.

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