Steuerreform, Bundesrat

Steuerreform: Bundesrat lehnt 75-Euro-Grenze fĂŒr SonntagszuschlĂ€ge ab

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 09:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die LĂ€nder verlangen Anpassungen bei ZuschlĂ€gen und Minijobsteuer, unterstĂŒtzen aber die Gewerbesteuerreform fĂŒr Rechenzentren.
Ein minimalistisches, modernes RegierungsgebÀude in der DÀmmerung mit klarer Architektur und einer leeren Plaza. Illustration mit AI erstellt.

Die LĂ€nderkammer hat zum geplanten Einkommensteuerreformgesetz 2027 Stellung bezogen und schlĂ€gt Nachbesserungen bei den Regelungen fĂŒr steuerfreie ZuschlĂ€ge vor.

Am 16. Oktober 2026 sprach sich der Bundesrat dafĂŒr aus, auf die von der Bundesregierung vorgesehene Anhebung der Grundlohngrenze bei Sonn- und FeiertagszuschlĂ€gen von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde zu verzichten. Stattdessen plĂ€dieren die LĂ€nder fĂŒr eine moderate Anhebung der prozentualen ZuschlagssĂ€tze auf 50 Prozent fĂŒr Sonntagsarbeit und 125 Prozent fĂŒr Arbeit an Feiertagen.

Das Gesetzesvorhaben war am 2. September 2026 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 befasste sich nun das Plenum der LĂ€nder mit den PlĂ€nen, die Entlastungen von insgesamt rund 10 Milliarden Euro jĂ€hrlich vorsehen. Eine endgĂŒltige Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus und wird bis zum Jahresende angestrebt.

Kritik an Regelungen zu Minijobs und Handwerkerleistungen

Neben den Bestimmungen zu den SonntagszuschlĂ€gen fordert der Bundesrat weitere Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. So verlangt die LĂ€nderkammer, die vorgesehene Erhöhung der Pauschsteuer fĂŒr Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent aus dem Entwurf zu streichen.

Auch an den Regelungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es Diskussionen: Der Wirtschaftsausschuss der LÀnderkammer lehnte die im Entwurf geplante Absenkung des Handwerkerbonus von bislang 20 Prozent und maximal 1.200 Euro auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro ab.

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Ein sĂ€chsischer Vorstoß zum vollstĂ€ndigen Erhalt der bisherigen HandwerkerermĂ€ĂŸigung fand in der Plenarsitzung des Bundesrats am 16. Oktober 2026 allerdings keine Mehrheit.

Zuvor hatte zudem eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses der LĂ€nder fĂŒr Diskussionen gesorgt, die eine Streichung der Zehnjahresfrist bei privaten ImmobilienverkĂ€ufen zugunsten einer dreijĂ€hrigen Eigennutzung vorgeschlagen hatte.

Hessens MinisterprĂ€sident Boris Rhein warnte vor einer solchen VerschĂ€rfung und sprach von einer Strafsteuer fĂŒr die private Altersvorsorge. Der Vorschlag des Ausschusses wurde jedoch nicht in die offizielle Stellungnahme der LĂ€nderkammer ĂŒbernommen.

Neuverteilung der Gewerbesteuer bei Rechenzentren befĂŒrwortet

Zustimmung signalisierten die LĂ€nder hingegen bei den PlĂ€nen zur Reform der Gewerbesteuerzerlegung fĂŒr Rechenzentren. Der Bundesrat begrĂŒĂŸt den Vorschlag, die Steuereinnahmen kĂŒnftig vor allem nach dem tatsĂ€chlichen Energieverbrauch statt wie bisher nach den gezahlten Arbeitslöhnen auf die Kommunen aufzuteilen. Gleichzeitig drĂ€ngen die LĂ€nder darauf, im Gesetzgebungsverfahren verbleibende Umgehungsmöglichkeiten und LĂŒcken konsequent zu schließen.

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GrundfreibetrÀge und Eckwerte bleiben unbeanstandet

Zahlreiche Kernpunkte der Steuerreform passierten die LÀnderkammer ohne EinwÀnde. So erhebt der Bundesrat keine EinwÀnde gegen die schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Auch der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro auf 1.430 Euro stimmten die LÀnder zu.

Ebenfalls unbeanstandet blieben die Anhebungen beim Kinderfreibetrag von 9.756 Euro ĂŒber 10.056 Euro im Jahr 2027 auf 10.236 Euro im Folgejahr 2028 sowie beim Kindergeld, das von 259 Euro je Kind und Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 und schließlich 272 Euro im Jahr 2028 steigen soll.

Zudem hat der Bundesrat keine EinwÀnde gegen die Anpassungen bei den SpitzensteuersÀtzen erhoben, die einen Steuersatz von 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.000 Euro sowie eine neue Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vorsehen.

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