Steuerreform: EU spart Unternehmen 8 Milliarden Euro jährlich
27.06.2026 - 07:12:54 | boerse-global.de
Es soll die Verwaltungskosten für Unternehmen im Binnenmarkt drastisch senken – um jährlich rund 8 Milliarden Euro.
Davon entfallen laut Kommission etwa 3,3 Milliarden Euro direkt auf weniger Bürokratie. Das Paket besteht aus einem Steueromnibusgesetz und einer Neufassung der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC).
Weniger Steuern bei grenzüberschreitenden Geschäften
Das Kernstück: Quellensteuern bei Zahlungen innerhalb der EU entfallen künftig. Hinzu kommen eine vereinfachte Zinsbegrenzungsregelung und Maßnahmen gegen Doppelbesteuerung – etwa bei CFC-Regeln (Controlled Foreign Companies) und der globalen Mindestbesteuerung (Säule 2).
Auch die Meldepflichten werden reduziert. Bestimmte Mitteilungspflichten für steuerliche Gestaltungen fallen weg. Beim Online-Warenverkauf steigen die Meldeschwellen – eine Entlastung speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Der Vorschlag geht nun an EU-Parlament und Rat.
Deutschland verschärft Kampf gegen Steuerbetrug
Parallel dazu plant das Bundesfinanzministerium ein härteres Vorgehen gegen Steuerkriminalität. Der Fokus liegt zunächst auf dem Umsatzsteuerbetrug – der jährlich Schäden zwischen 10 und 15 Milliarden Euro verursacht.
Geplant sind eine allgemeine Registrierkassenpflicht und die Verpflichtung für Betriebe, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Im Gegenzug soll die bisherige Papier-Bonpflicht entfallen können.
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EuGH schafft Klarheit bei Ferienwohnungen
Der Europäische Gerichtshof entschied am 26. Juni: Zusatzleistungen wie Wellness, Frühstück oder Ponyreiten unterliegen dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Nur die reine kurzfristige Vermietung bleibt beim ermäßigten Satz von 7 Prozent.
Auch für Landwirte gibt es eine wichtige Änderung: Eine bisherige Billigkeitsregelung des Bundesfinanzhofs endet zum 30. Juni. Ab dem 1. Juli müssen pauschalierende Landwirte beim Verkauf von Maschinen und Geräten zwingend 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Experten rieten betroffenen Betrieben, Verkäufe nach Möglichkeit noch in der ersten Jahreshälfte abzuschließen.
Zollrecht: Neue Regeln ab Juli
Im internationalen Warenverkehr ändert sich ebenfalls einiges. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Waren aus Nicht-EU-States fällt weg. Stattdessen wird eine pauschale Gebühr von 3 Euro pro Warenkategorie für Sendungen unter diesem Wert fällig.
Gleichzeitig stimmten die EU-Mitgliedstaaten Ende Juni einem Handelsabkommen mit den USA zu. Es sieht die Abschaffung von Zöllen auf US-Industriegüter vor – befristet bis Ende 2029.
Für Unternehmen, die gebrauchte Lkw ins EU-Ausland verkaufen, bleibt der Gelangensnachweis Pflicht für die Umsatzsteuerfreiheit. Beim Export in Drittstaaten gelten spezifische Dokumentationsanforderungen.
Besonders beim Export in das EU-Ausland oder in Drittstaaten führen Formfehler in der Dokumentation oft zum Verlust der Steuerbefreiung. Sichern Sie sich diesen Gratis-Download mit Checklisten und Vorlagen, um die Gelangensbestätigung und EG-Dual-Use-Anforderungen rechtssicher zu erfüllen. Gratis-Download mit Checkliste und Vorlagen für die korrekte Gelangensbestätigung
Formvorschriften bei Umstrukturierungen
Auch bei unternehmensinternen Prozessen gibt es strikte Regeln. Ein Buchwertantrag nach dem Umwandlungssteuergesetz muss fristgebunden bis zur erstmaligen Einreichung der steuerlichen Schlussbilanz gestellt werden. Der BFH entschied im Oktober 2025: Ein solcher Antrag kann auch in einer notariellen Urkunde wirksam gestellt werden. Er ist jedoch unwiderruflich und darf nicht unter Bedingungen stehen.
Für die Grundsteuerbewertung von Agrarflächen stellte der BFH im Januar 2026 klar: Existiert für eine Bodenrichtwertzone ein offizieller Agrarwert, muss dieser herangezogen werden. Eine Bewertung als baureifes Land ist dann unzulässig – selbst wenn Trafohäuschen oder andere Kleinstrukturen auf dem Grundstück stehen.
