Trinkgeld-Regeln: Österreich führt Pauschalen ab Januar ein
27.06.2026 - 07:12:54 | boerse-global.de
Während Österreich auf einheitliche Pauschalen setzt, diskutiert die Schweiz über eine Steuerbefreiung. Parallel dazu verändern digitale Bezahlsysteme die Trinkgeldkultur grundlegend.
Österreich: Pauschalen für mehr Rechtssicherheit
In Österreich gelten seit dem 1. Januar 2026 bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen. Die Neuregelung betrifft das Gastgewerbe, Friseure, Körperpflege sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe. Auch für Tankstellen und Servicestationen wurden feste Sätze festgelegt.
Trinkgelder bleiben zwar steuerfrei, unterliegen aber grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Arbeitnehmer können laut der Kanzlei Obholzer zur tatsächlichen Abrechnung optieren – sofern die erhaltenen Trinkgelder die Pauschale um mehr als 50 Prozent unterschreiten. Das soll für gerechtere Sozialversicherungsbeiträge sorgen und den Verwaltungsaufwand für Betriebe reduzieren.
Schweiz: Steuerbefreiung auf dem Prüfstand
In der Schweiz wird eine weitreichende Gesetzesänderung diskutiert. Trinkgelder in der Gastronomie könnten vollständig von Steuern und der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) befreit werden. Der Ständerat hat der Motion bereits mit großer Mehrheit zugestimmt.
Doch 13 Professorinnen und Professoren für Arbeitsrecht warnen: Eine solche Befreiung könnte verfassungswidrig sein. Sie argumentieren, dass Trinkgelder als Teil des Lohns zu betrachten seien. Zudem bestehe das Risiko, die Zahlungen als Vehikel für Schwarzgeld zu missbrauchen. Der Bundesrat rechnet bei einer Umsetzung mit Mindereinnahmen von 20 bis 50 Millionen Schweizer Franken pro Jahr. Die Entscheidung des Nationalrats wird für die Herbstsession 2026 erwartet.
Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen wird durch ständige Gesetzesänderungen immer komplexer. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Arbeitgebern und Führungskräften, ihre Verträge aktuell zu halten und teure Bußgelder zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen kostenlos herunterladen
Studie: Jeder Zweite ist unsicher
Eine Untersuchung der Bank Cler und der ZHAW vom 25. Juni 2026 zeigt: Viele Verbraucher sind verunsichert. Im Restaurant halten die Befragten ein Trinkgeld zwischen 5 und 10 Prozent für angemessen. Bei einer Beispielrechnung von 64 Franken geben Gäste im Schnitt etwa 4 Franken – das sind 6 Prozent.
Besonders junge Erwachsene zwischen 16 und 29 Jahren sind unsicher: 56,8 Prozent gaben an, nicht zu wissen, welcher Betrag angemessen sei. Insgesamt herrscht bei rund 40 Prozent der Bevölkerung Unklarheit über die geltenden Konventionen.
Die Studie zeigt zudem einen deutlichen Rückgang der Bargeldzahlungen. Der Anteil sank von 69 auf 48 Prozent. Bargeldzahler zeigen sich dabei tendenziell großzügiger als Nutzer digitaler Zahlungsmittel.
Digitale Zahlungsaufforderungen in der Kritik
Neben den rechtlichen Aspekten rückt die Praxis der Trinkgeldabwicklung bei Kartenzahlung in den Fokus. Beobachter kritisieren eine zunehmende Tendenz: Kunden werden bereits vor Erhalt der Dienstleistung über digitale Terminals zur Auswahl eines Trinkgelds zwischen 10 und 20 Prozent aufgefordert.
Branchenexperten bewerten diese Entwicklung kritisch. Das Trinkgeld sei als freiwillige Anerkennung für besonderen Service gedacht – nicht als vorab festgelegte Gebühr. Angesichts steigender Preise, etwa für Kaffeespezialitäten, sorgen die vordefinierten Zahlungsaufforderungen bei vielen Konsumenten für Unmut.
Ob Trinkgeld oder Überstunden – die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten ist für Unternehmen mittlerweile gesetzlich verpflichtend. Wie Sie die neuen Vorgaben ohne teure Software rechtssicher umsetzen, erfahren Sie in diesem gratis E-Book inklusive fertiger Stundenzettel. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern
Weitere Änderungen zum 1. Juli
Flankiert werden die Debatten ums Trinkgeld von weiteren Anpassungen im Steuer- und Sozialrecht. In Deutschland steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Pendlerpauschale erhöht sich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Gleichzeitig steigen die Renten um 4,24 Prozent, der Freibetrag für Witwenrenten wird auf 1.122,53 Euro angehoben.
