Tarifvertrag, Stunde

Tarifvertrag ab 10. August: Eine Stunde Betreuungszeit fĂŒr SĂ€uglinge

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 10. August 2026 gilt im XXIII. Bundestarifvertrag ein neues Recht auf bezahlte Abwesenheit zur SĂ€uglingsbetreuung. Die Branchen reagieren damit auf den Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Neue Tarifregelung: Mehr FlexibilitÀt bei SÀuglingsbetreuung in Glas- und Keramikbranche
Helle, moderne Produktionshalle in der Glasindustrie mit Tageslicht und industriellen Maschinen im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

In der Extraktions-, Glas- und Keramikindustrie sind weitreichende Änderungen bezĂŒglich der tarifvertraglichen Regelungen zur SĂ€uglingsbetreuung in Kraft getreten. Wie aus Branchenkreisen hervorgeht, betrifft dies konkret die Anpassung des Artikels 33.2 innerhalb des XXIII. Bundestarifvertrags. Die Neuregelung wurde offiziell unter der Referenz BOE-A-2026-17491 veröffentlicht und ist seit dem 10. August 2026 wirksam. Mit diesem Schritt reagieren die Tarifparteien auf die Notwendigkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie innerhalb der genannten Industriesektoren weiter zu prĂ€zisieren.

Neugestaltung des Abwesenheitsrechts fĂŒr die SĂ€uglingsbetreuung

Im Zentrum der tariflichen Änderung steht das Recht auf eine bezahlte Abwesenheit vom Arbeitsplatz zum Zwecke der SĂ€uglingsbetreuung. GemĂ€ĂŸ dem aktualisierten Artikel 33.2 wird BeschĂ€ftigten in der Extraktions-, Glas- und Keramikindustrie nun ein Anspruch auf eine tĂ€gliche Abwesenheit von einer Stunde gewĂ€hrt. Diese Regelung findet Anwendung bis zum Erreichen des neunten Lebensmonats des Kindes.

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, einen verlĂ€sslichen Rahmen fĂŒr Eltern zu schaffen, die nach der Schutzfrist in den Betrieb zurĂŒckkehren. Die Neufassung konkretisiert damit bestehende AnsprĂŒche und betitelt diese explizit als Recht zur Betreuung von SĂ€uglingen, wobei der zeitliche Umfang auf eine volle Stunde pro Arbeitstag festgesetzt wurde.

FlexibilitÀt durch alternative Nutzungsmodelle

Der geĂ€nderte XXIII. Bundestarifvertrag sieht zudem vor, dass die Inanspruchnahme der einstĂŒndigen Abwesenheit flexibel gestaltet werden kann. Den BeschĂ€ftigten werden hierfĂŒr unterschiedliche Modelle zur VerfĂŒgung gestellt, um die individuellen betrieblichen und privaten Anforderungen in Einklang zu bringen.

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Anstelle der tĂ€glichen Unterbrechung der Arbeitszeit um eine Stunde kann das Recht auf Abwesenheit durch eine generelle VerkĂŒrzung der tĂ€glichen Arbeitszeit um eine halbe Stunde ersetzt werden. DarĂŒber hinaus besteht laut der Neuregelung die Möglichkeit, den kumulierten Zeitanspruch auf volle Arbeitstage anzurechnen. Diese Option ermöglicht es den Arbeitnehmern, lĂ€ngere zusammenhĂ€ngende ZeitrĂ€ume fĂŒr die SĂ€uglingsbetreuung zu nutzen, sofern dies mit den betrieblichen AblĂ€ufen vereinbar ist. Die Entscheidung ĂŒber das jeweilige Modell liegt dabei im Ermessen der berechtigten Personen, wobei die grundsĂ€tzlichen tariflichen Rahmenbedingungen gewahrt bleiben mĂŒssen.

Betriebliche EinschrÀnkungen und Ersatzregelungen

Trotz der StĂ€rkung der Arbeitnehmerrechte sieht der XXIII. Bundestarifvertrag auch Schutzmechanismen fĂŒr die Aufrechterhaltung des GeschĂ€ftsbetriebs vor. Sollten mehrere BeschĂ€ftigte das Recht auf Abwesenheit gleichzeitig ausĂŒben wollen, kann das Unternehmen die Inanspruchnahme einschrĂ€nken.

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Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass objektive betriebliche GrĂŒnde vorliegen, die eine gleichzeitige Abwesenheit unmöglich machen. In solchen FĂ€llen ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Alternativplan vorzulegen. Dieser Plan muss sicherstellen, dass die betroffenen BeschĂ€ftigten ihr Recht auf SĂ€uglingsbetreuung zu einem anderen Zeitpunkt oder in einer anderen Form wahrnehmen können, ohne dass der Anspruch grundsĂ€tzlich verfĂ€llt. Damit wird ein Ausgleich zwischen den individuellen BedĂŒrfnissen der Belegschaft und den produktionsbedingten Notwendigkeiten in der Extraktions-, Glas- und Keramikindustrie angestrebt.

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