Teilkrankschreibung ab 2027: Bundestag beschließt neue Regeln
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 16:54 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue Gesetze sollen gegensteuern.
Der Bundestag verabschiedete am 10. Juli das Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kernstück: eine Teilkrankschreibung ab 2027. Ärzte können dann bei Erkrankungen über vier Wochen eine Teilarbeitsunfähigkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen.
Arbeitgeber erhalten ein Widerspruchsrecht binnen sieben Tagen. Die ersten sechs Wochen gibt es volle Lohnfortzahlung, danach anteiliges Krankengeld. Ausgenommen sind Privatversicherte und Minijobber.
Strengere Regeln für die Krankmeldung
Der Koalitionsausschuss legte Anfang Juli zudem Pläne für eine Verschärfung der Krankmeldung vor. Die Nachweispflicht für die Arbeitsunfähigkeit soll künftig ab dem ersten Tag gelten. Bisher war eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag Pflicht.
Die Pläne sehen auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung vor. Hinzu kommen härtere Strafen bei Gefälligkeitsattesten. Die Reform ist allerdings noch nicht in geltendes Recht überführt.
Psychische Belastung: Zahlen steigen rasant
Die Statistik zeigt die Dringlichkeit: Zwischen 2014 und 2024 stiegen Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen um 52 Prozent. 2025 legten sie nochmals um 6,9 Prozent zu.
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Rund 13 Prozent der Beschäftigten sind direkt von Burnout betroffen. Fast ein Viertel beobachtet entsprechende Fälle im Kollegenkreis.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Betriebe eigentlich zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Doch nur 31 Prozent der Unternehmen setzen das um.
Dabei lohnt sich Prävention: Ein Burnout-Ausfall kostet im Schnitt 9.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Präventionsprogramme bringen eine Rendite zwischen 2,7:1 und 5:1.
Betriebsräte in der Pflicht
Für Betriebsräte ergeben sich neue Aufgaben. Sie haben weitgehende Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Letzteres ist nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen Pflicht.
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Das Bundesarbeitsgericht stellte Ende Januar 2026 klare Regeln auf: Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn der Betriebsratsvorsitzende ohne ausdrücklichen Beschluss des Gremiums unterschreibt. Eine bloße Anscheinsvollmacht reicht nicht.
Ein weiterer Beschluss vom 28. Januar bestätigt strenge Fristen bei der Anfechtung von Betriebsratswahlen. Nachbesserungen fehlender Vollmachten sind nach der zweiwöchigen Frist ausgeschlossen.
Neue Ansätze für mehr Resilienz
Forschungseinrichtungen und Verbände starten neue Programme. Das Fraunhofer IAO bietet ab November ein neurowissenschaftliches Training für Führungskräfte an. Mit Wearables und Eye-Tracking soll die kognitive Resilienz gestärkt werden.
Das fünfmonatige Programm macht messbar, wie Entscheidungsträger unter Belastung reagieren. Ziel: die Reaktionen verbessern.
Auch international ist das Thema obenauf. Mitte September plant Zürich eine Fachveranstaltung. Psychiater und Versicherer beraten dort über steigende Kosten – in der Schweiz legten psychische Erkrankungen innerhalb eines Jahrzehnts um 60 Prozent zu.
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