Vorratsdatenspeicherung: Kabinett beschließt Speicherpflicht für 700 Anbieter
27.06.2026 - 04:49:40 | boerse-global.de
Am Freitag einigten sich die Botschafter auf eine befristete Fortführung der umstrittenen Chatkontrolle. Vorangetrieben wird der Vorstoß von der zyprischen Ratspräsidentschaft.
Das EU-Parlament hatte im März noch gegen eine Verlängerung gestimmt. Der Rat setzt sich nun darüber hinweg – und schafft Fakten für die anstehenden Verhandlungen.
Trilog-Termin steht bereits
Bereits für Montag, den 29. Juni, ist ein Trilog angesetzt. Dann verhandeln Rat, Parlament und Kommission über die endgültige Ausgestaltung. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) treibt die Wiederbelebung der Regeln aktiv voran. Auch EVP-Fraktionschef Manfred Weber erhöht den Druck.
Doch die Pläne gehen weiter. Während die befristete Fortführung (Chatkontrolle 1.0) verhandelt wird, laufen parallel Gespräche über eine permanente Verordnung (Chatkontrolle 2.0). Bürgerrechtler wie Patrick Breyer warnen vor einem doppelten Vorgehen.
Die Sorge: Beide Maßnahmen könnten die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufbrechen.
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Deutschland sendet widersprüchliche Signale
Justizministerin Hubig äußerte öffentlich Bedenken gegen eine anlasslose Überwachung. Interne Dokumente vom 17. Juni zeigen jedoch ein anderes Bild. Demnach signalisiert die Bundesregierung auf EU-Ebene Unterstützung für umfassende Scan-Mechanismen.
Innenminister Dobrindt verhandelt demnach für weitreichende Überwachungskompetenzen.
Parallel setzt Berlin auf weitere Kontrollinstrumente. Das Bundeskabinett beschloss bereits am 22. April einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf verpflichtet rund 700 Anbieter, IP-Adressen und Portnummern drei Monate zu speichern. Inkrafttreten soll die Regelung im Herbst.
Konzerne scannen weiter – trotz ausgelaufener Verordnung
Die ursprüngliche Interims-Verordnung lief am 3. April formal aus. Die Praxis ändert das nicht: Microsoft, Snap, Meta und Google setzen ihre Scans fort. Das Bundeskriminalamt erhält monatlich über 10.000 Hinweise auf potenzielles Missbrauchsmaterial.
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Bemerkenswert: Fast die Hälfte der Meldungen erweist sich als strafrechtlich irrelevant. Einen direkten Zusammenhang zwischen dem Wegfall der gesetzlichen Pflicht und der Meldezahl sieht das BKA nicht.
Jugendschutz als Flankenschutz
Parallel zur Chatkontrolle verschärft sich die Debatte um den Jugendschutz. Eine Expertenkommission legte in der letzten Juniwoche 56 Handlungsempfehlungen vor. Zentraler Punkt: eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sprach sich am Mittwoch dafür aus. Scheitert eine EU-weite Regelung, will sie notfalls national handeln. Die Kommission empfiehlt zudem Schutzstandards für Jugendliche bis 18 Jahre und ein Verbot suchtfördernder Techniken wie Endlos-Feeds. Auch ein Handyverbot an Schulen bis zur siebten Klasse steht im Raum.
