Vorstands-Kündigungen: Formfehler kosten Millionen – OLG Stuttgart urteilt
18.06.2026 - 06:41:42 | boerse-global.de
Aktuelle Gerichtsurteile zeigen: Besonders bei Führungskräften und Massenentlassungen ist die Rechtslage tückisch.
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Vorstands-Kündigung wird zum Millionen-Desaster
Die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch erlebt gerade, wie riskant Vorstands-Kündigungen sind. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Abberufung von Carsten Knaus aus Oktober 2024 für unrechtmäßig. Da sein Vertrag bis Mai 2029 lief, drohen dem Institut nun Millionenkosten – für Gehalt, Altersvorsorge und Anwaltskosten. Die Sparkasse hat Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Auch der VW-Dieselskandal beschäftigt weiter die Gerichte. Der BGH erklärte im September 2025 einen Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern für nichtig. Grund: eine fehlerhafte Tagesordnung. Jetzt müssen Haftungsvergleiche mit Ex-Vorständen neu verhandelt werden.
Massenentlassungen: Formfehler tödlich
Bei größeren Entlassungswellen ist die Anzeige nach § 17 KSchG die größte Hürde. Der Europäische Gerichtshof stellte im Oktober 2025 klar: Ohne ordnungsgemäße Anzeige sind Kündigungen unwirksam – eine Nachmeldung hilft nicht. Die nationalen Gerichte beraten noch über die genauen Folgen.
Die Zuständigkeit der Arbeitsagentur richtet sich übrigens nach dem Ort der wirtschaftlichen Auswirkungen. Und: Tarifverträge zur Betriebsstruktur sind für die EU-rechtliche Definition des Betriebsbegriffs nicht entscheidend.
Wenn Arbeitnehmer im Prozess lügen
Das Landesarbeitsgericht Köln verschärfte im Januar 2026 die Regeln: Wer in einem Kündigungsschutzverfahren bewusst falsch vorträgt, riskiert eine erneute – auch fristlose – Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lüge das Urteil beeinflusst hat.
Auch Krankschreibungen stehen unter genauerer Beobachtung. Das LAG Schleswig-Holstein entschied: Deckt eine Krankschreibung exakt die Kündigungsfrist nach Eigenkündigung ab, verliert sie an Beweiswert. Dann muss der Arbeitnehmer seine Erkrankung nachweisen, sonst kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung stoppen.
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Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Die Wahl zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag ist strategisch. Eine betriebsbedingte Kündigung braucht dringende Gründe und korrekte Sozialauswahl – nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten. Besondere Hürden: Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsräte.
Der Aufhebungsvertrag bietet schnelle Trennung und Rechtssicherheit. Aber: Arbeitnehmer riskieren bis zu zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Juristen raten Arbeitnehmern daher oft zur Kündigungsschutzklage innerhalb der Dreiwochenfrist. Das kann sich lohnen: Eine Mitarbeiterin in Kärnten erstritt nach 38 Dienstjahren einen Vergleich über rund 33.000 Euro netto.
