Haftung von Motorhersteller im Dieselskandal?
10.07.2023 - 12:06:01Geprellte Dieselfahrer haben nach erster EinschÀtzung des Bundesgerichtshofes (BGH) möglicherweise keinen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller eines manipulierten Motors, wenn dieser Motor im Auto eines anderen Autobauers verbaut ist.
Eine Haftung treffe in diesen FĂ€llen wohl eher den Fahrzeughersteller, deutete der Diesel-Senat in seiner EinfĂŒhrung an. Denn dieser stelle die Bescheinigung dafĂŒr aus, dass das von ihm verkaufte Fahrzeug mit den entsprechenden EU-Vorgaben ĂŒbereinstimme. Eine Vertrauensbeziehung gebe es damit nur zwischen AutokĂ€ufer und Autohersteller. Ein Urteil sollte noch am Nachmittag um 17.00 Uhr fallen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeugbesitzer gegen Audi geklagt: Der Mann hatte 2019 einen Porsche gekauft, in dem der Audi-Motor EA897 verbaut war. Das Auto war wegen einer darin verbauten unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurĂŒckgerufen worden. SpĂ€ter wurde ein Software-Update aufgespielt.
Strittig ist unter den Beteiligten auch, ob das Softwareupdate vor oder nach Vertragsschluss aufgespielt wurde. Auch hier könnte der AutokĂ€ufer scheitern: Er habe nicht dargelegt, ob die Abschalteinrichtung zum Zeitpunkt des Kaufes mithilfe des Software-Updates schon entfernt war oder nicht. Stattdessen habe er sich auf Nichtwissen berufen - das reiche fĂŒr einen Anspruch auf Schadenersatz wohl nicht aus, so die Vorsitzende des Diesel-Senats, Eva Menges.


