BGH verschÀrft AufklÀrungspflichten von ImmobilienverkÀufern
15.09.2023 - 10:13:23 | dpa.de
VerkĂ€ufer von Immobilien mĂŒssen KĂ€ufer zum Beispiel ĂŒber anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklĂ€ren. Unterlagen dazu kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss in einen virtuellen Datenraum zu stellen ohne entsprechenden Hinweis reicht aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht aus.
Nur in EinzelfĂ€llen sei keine AufklĂ€rung nötig, sagte die Vorsitzende Richterin des fĂŒnften Zivilsenats in Karlsruhe. Dabei komme es unter anderem darauf an, welche Vereinbarungen es zur Nutzung des Datenraums gab und wie wichtig die Information ist, um die es geht. (Az. V ZR 77/22)
Konkret ging es um einen Fall aus Hannover und Sanierungskosten in Millionenhöhe. Das Oberlandesgericht Celle hatte die Verantwortung vor allem bei der KĂ€uferin gesehen, sich alle nötigen Informationen vor Vertragsabschluss zu besorgen. Der BGH hob das Urteil nun im Wesentlichen auf. Das Oberlandesgericht mĂŒsse noch einmal dazu verhandeln und entscheidende Fragen klĂ€ren, die noch offen seien.
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