Zeiterfassung, Gesetzentwurf

Zeiterfassung: Gesetzentwurf für elektronische Pflicht ab Januar 2027

03.06.2026 - 23:48:59 | boerse-global.de

Das Arbeitsministerium plant eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung ab 2027. Kleinstbetriebe erhalten Ausnahmen, Wirtschaftsverbände fordern mehr Flexibilität.

Zeiterfassung: Gesetzentwurf für elektronische Pflicht ab Januar 2027 - Bild: über boerse-global.de
Zeiterfassung: Gesetzentwurf für elektronische Pflicht ab Januar 2027 - Bild: über boerse-global.de

Die geplante Neuregelung sieht eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung vor – bei gleichzeitigen Flexibilisierungsspielräumen für Unternehmen und Beschäftigte. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause vorgelegt werden, doch Branchenexperten rechnen frühestens zum 1. Januar 2027 mit dem Inkrafttreten.

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Pflicht zur elektronischen Erfassung – Ausnahmen für Kleinstbetriebe

Die Reform folgt einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Damals stellten die Richter klar: Arbeitgeber sind bereits heute verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, betonte, dass es hier keinen rechtlichen Spielraum mehr gebe.

Der Gesetzentwurf von 2026 soll nun konkretisieren: Die elektronische Aufzeichnung wird zum Regelfall. Die Dokumentation muss am selben Arbeitstag erfolgen. Eine Ausnahme ist für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern vorgesehen – sie dürfen weiterhin auf elektronische Formate verzichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, verhängt durch die Arbeitsschutzbehörden.

Die bewährten Schutzregeln bleiben erhalten: Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten wird nicht angetastet. Auch die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bleibt bestehen.

Wirtschaftsverbände fordern Umstellung auf Wochenarbeitszeit

Ein Bündnis aus 14 großen Wirtschaftsverbänden – darunter der DEHOGA Bundesverband, der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) – hat die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt!“ gestartet. Die Organisationen drängen darauf, die starre tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung zu ersetzen.

Ihr Argument: Das würde die nötige Flexibilität bringen, um schwankende Arbeitslasten vor allem in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor abzufedern – ohne die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen. Die Reform war ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die Gewerkschaften lehnen die geplanten Änderungen jedoch ab.

Der Vorstoß fällt in eine Phase sich wandelnder Arbeitsmarktdynamiken. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) meldet für das erste Quartal 2026 einen Rückgang der Erwerbstätigenzahl um 160.000 auf 45,64 Millionen. Gleichzeitig stieg die Stundenproduktivität um 0,5 Prozent, die durchschnittliche Arbeitszeit pro Beschäftigtem legte um 0,3 Prozent auf 344,2 Stunden zu.

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Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – Homeoffice weiter erlaubt

Die Einführung der Pflicht zur Zeiterfassung wirft Fragen zur Zukunft der Vertrauensarbeitszeit auf. Arbeitsrechtler und das Bundesarbeitsgericht haben jedoch klargestellt: Die Aufzeichnungspflicht hebt Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht auf. Beides sei vereinbar – etwa durch die Eigenaufzeichnung der Mitarbeiter.

Die Regierung will zudem sicherstellen, dass flexible Arbeitsformen wie Homeoffice und mobiles Arbeiten auch unter dem neuen Gesetz möglich bleiben. Der Gesetzentwurf, der noch im Juni erwartet wird, soll diese Modelle mit der präzisen Dokumentationspflicht verknüpfen.

Während Unionsfraktionschef Spahn und Hoffmann zuvor ein umfassendes Reformpaket zu Steuern, Rente und Bürokratie noch vor der Sommerpause 2026 gefordert hatten, erklärte Kanzler Merz kürzlich, dass ein fester Termin für ein solches Paket nicht gesetzt werde. Die Reform des Arbeitszeitgesetzes bleibt jedoch auf der Agenda des Arbeitsministeriums.

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