ZIM-Stopp: Bundeswirtschaftsministerium stoppt FörderantrÀge wegen Haushalt
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 20:46 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Annahme neuer AntrĂ€ge fĂŒr das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) am heutigen Dienstag um 12 Uhr vorerst eingestellt. Grund sind begrenzte Haushaltsmittel. Die Nachfrage nach dem Förderprogramm war bereits seit 2025 erheblich gestiegen â nun ist das Budget erschöpft.
Scharfe Kritik aus der Wirtschaft
Ein Vertreter des Verbandes innovativer Unternehmen bezeichnete den Schritt als âschweren RĂŒckschlag fĂŒr die mittelstĂ€ndische Wirtschaft". Die Bedeutung des Programms belegt eine Studie des ZEW: Demnach fĂŒhrt jeder investierte Euro an staatlicher Förderung zu zusĂ€tzlichen Ausgaben fĂŒr Forschung und Entwicklung in Höhe von 1,90 Euro bei den Unternehmen.
Die Bundesregierung strebt eine Wiederaufnahme des Antragsverfahrens fĂŒr Anfang 2027 an. Das steht jedoch unter dem Vorbehalt der Haushaltsverhandlungen fĂŒr das kommende Jahr. Bereits eingereichte AntrĂ€ge sollen weiterhin bearbeitet werden â bei VerfĂŒgbarkeit von Mitteln erfolgt die Bewilligung. Die Auszahlungen fĂŒr laufende Vorhaben sind vom Stopp nicht betroffen. Eine Ausnahme gilt zudem fĂŒr Projekte mit internationalen Partnern.
Sparkurs bei staatlichen Förderungen
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Der Stopp des ZIM-Programms reiht sich in eine Serie von KĂŒrzungen ein. In Nordrhein-Westfalen wurde das geplante Batterie-Recycling-Zentrum in IbbenbĂŒren abgesagt â Landesmittel wurden nach einem Regierungswechsel gestrichen. Auch EU-Fördermittel scheiterten dort an Betriebskosten und einer knappen Realisierungsfrist bis 2028.
Zudem plant die Bundesregierung erhebliche Einsparungen bei der energetischen GebĂ€udesanierung. Bis 2030 sollen die ZuschĂŒsse fĂŒr WĂ€rmepumpen sinken, um rund 2,1 Milliarden Euro einzusparen. Die Höchstfördersumme fĂŒr Haushalte mit einem Einkommen ĂŒber 30.000 Euro fĂ€llt schrittweise von derzeit 21.000 Euro auf 13.200 Euro. FĂŒr einkommensschwĂ€chere Haushalte unter dieser Grenze ist dagegen eine Erhöhung vorgesehen.
Steuerliche Anreize als Ausgleich
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Trotz der KĂŒrzungen setzt der Gesetzgeber auf steuerliche Erleichterungen. Ein als âInvestitionsbooster" bezeichnetes Paket sieht eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent fĂŒr bewegliche WirtschaftsgĂŒter vor â sofern diese zwischen Mitte 2025 und Ende 2027 angeschafft werden. ErgĂ€nzend sind Senkungen bei der Körperschaftsteuer sowie Sonderabschreibungen fĂŒr Elektrofahrzeuge geplant.
Die Handelskammern stellen zudem 150 Millionen Euro fĂŒr Digitalisierungs- und Transformationsgutscheine bereit. Ab dem 8. Juli 2026 können kleine und mittlere Unternehmen AntrĂ€ge stellen, um bis zu 70 Prozent der Kosten fĂŒr Technologien wie KĂŒnstliche Intelligenz oder Schulungen abzudecken. Das Programm lĂ€uft bis 2029.
