BGH, Zinsberechnung

BGH urteilt zu Zinsberechnung fĂŒr PrĂ€miensparvertrĂ€ge

09.07.2024 - 03:59:36

Zinsen plus PrĂ€mie, ĂŒber Jahre - dieses Versprechen lockte Sparkassen-Kunden. Wegen einseitiger Vertragsklauseln steht Sparern nachtrĂ€glich Geld zu. In welcher Höhe, das könnte nun der BGH klĂ€ren.

  • PrĂ€miensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Daniel Karmann/dpa

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  • Entscheidung am BGH - PrĂ€miensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Uli Deck/dpa

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  • PrĂ€miensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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PrÀmiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Daniel Karmann/dpaEntscheidung am BGH - PrÀmiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Uli Deck/dpaPrÀmiensparer hoffen auf Nachzahlungen. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Einst Verkaufsschlager - nun Ärgernis: Seit Jahren gibt es Streit um PrĂ€miensparvertrĂ€ge, die Sparkassen und Volksbanken mit Hunderttausenden Kunden abschlossen. Dass GeldhĂ€user in vielen FĂ€llen die ZinssĂ€tze einseitig zu ihren Gunsten Ă€ndern konnten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor 20 Jahren fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Nicht höchstrichterlich geklĂ€rt ist bislang die Frage, wie die Zinsen fĂŒr diese Produkte zu berechnen sind. VerbraucherschĂŒtzer erwarten, dass die Karlsruher Richter auf Basis zweier Musterklagen an diesem Dienstag (09.00 Uhr) fĂŒr Klarheit sorgen werden.

Was ist ein PrÀmiensparvertrag?

Sparerinnen und Sparer erhalten bei diesem Produkt zusĂ€tzlich zum variablen Zins eine PrĂ€mie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Je lĂ€nger regelmĂ€ĂŸige SparbeitrĂ€ge eingehen, umso höher fĂ€llt die PrĂ€mie aus. Solche SparvertrĂ€ge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen («Vorsorgesparen», «Vermögensplan»), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken («Bonusplan», «VRZukunft»).

Warum sind PrÀmiensparvertrÀge umstritten?

In vielen dieser VertrĂ€ge gibt es Klauseln, die GeldhĂ€usern einseitig das Recht einrĂ€umen, die zugesicherte Verzinsung zu Ă€ndern - etwa: «Der jeweils gĂŒltige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben.» Die Bank konnte den Zins so zum eigenen Vorteil anpassen. Anhand der PrĂŒfung Tausender VertrĂ€ge kamen Verbraucherzentralen zu dem Ergebnis, dass Sparer deswegen im Schnitt etwa 4.000 Euro zu wenig Zinsen erhalten haben.

Wie haben Gerichte bisher entschieden? 

Seit mehr als zwei Jahrzehnten beschĂ€ftigten sich Gerichte mit PrĂ€miensparvertrĂ€gen und deren Verzinsung. Der BGH entschied bereits 2004, dass Vertragsklauseln rechtswidrig waren, mit denen sich Sparkassen eine Senkung ihrer Zinsen nach Belieben erlaubten. Seither wird gestritten, wie hoch die Verzinsung hĂ€tte sein sollen. 2021 bestĂ€tigte der BGH frĂŒhere Urteile, wonach viele AltvertrĂ€ge von Sparkassen unzulĂ€ssige Klauseln enthalten.

Welche Modelle zur Zinsberechnung gibt es?

Im April 2022 legte das Oberlandesgericht Dresden in einem Einzelfall erstmals einen Referenzzins fĂŒrs PrĂ€miensparen fest: die Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit. Zugleich sprach sich das OLG gegen die Nutzung des sogenannten gleitenden Durchschnitts bei der Zinsberechnung aus, der anhand aktueller und historischer Geld- und Kapitalmarktzinsen ermittelt wird. Es folgten Anfang 2023 vergleichbare Urteile des OLG Naumburg und des OLG Dresden in Massenverfahren, die nun Gegenstand der BGH-Verhandlung sind. Die Oberlandesgerichte in Bayern und Brandenburg legten in spĂ€teren Urteilen andere Berechnungsmethoden fĂŒr den Referenzzins zugrunde. Jurist Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen ist daher «sehr sicher, dass der BGH ein Schlusswort sprechen wird».

Wie viele Kunden sind betroffen?

Im Jahr 2021 gab es etwa 1,1 Millionen PrĂ€miensparvertrĂ€ge in Deutschland, aktuellere Zahlen liegen der Finanzaufsicht Bafin nicht vor. Seither dĂŒrfte die Zahl deutlich gesunken sein, weil Institute - soweit rechtlich möglich - teilweise ganze VertragsjahrgĂ€nge kĂŒndigten. Bei laufenden VertrĂ€gen fließen Zinsnachzahlungen nicht automatisch. Verbraucherzentralen machen seit Jahren mit Musterfeststellungsklagen Druck. Allein die Verbraucherzentrale Sachsen fĂŒhrt neun solcher Verfahren, denen sich 6000 Verbraucher angeschlossen haben. 

DĂŒrfen GeldhĂ€user PrĂ€miensparvertrĂ€ge kĂŒndigen?

«Je lĂ€nger Sie sparen, desto höher steigt Ihre PrĂ€mie», so warben einst Sparkassen fĂŒr Produkte wie das «S-PrĂ€miensparen flexibel». Und versprachen: «Sie alleine bestimmen, wie lange Sie sparen wollen.» Doch in der Niedrigzinsphase, die erst im Sommer 2022 endete, versuchten viele Institute, sich der AltvertrĂ€ge zu entledigen. Denn weil viele Sparerinnen und Sparer schon seit Jahren einzahlen, stehen ihnen vergleichsweise hohe jĂ€hrliche PrĂ€mien zu. Das war fĂŒr die Institute gerade in Zeiten von Null- und Negativzinsen teuer. 

Auch der Streit um KĂŒndigungen von PrĂ€miensparvertrĂ€gen ging bis vor den BGH. Der entschied im Mai 2019: «Der Sparvertrag darf nicht vor Erreichen der höchsten PrĂ€mienstufe gekĂŒndigt werden.» Sparer mĂŒssen die maximal mögliche PrĂ€mie also mindestens einmal mitnehmen dĂŒrfen. Danach lĂ€uft der Vertrag zwar weiter, kann aber jederzeit einseitig gekĂŒndigt werden.

Wie können Verbraucher ihre Rechte durchsetzen?

Wenn der BGH ein Urteil zu den Musterfeststellungsklagen spricht, gibt dieses eine allgemeine Tendenz vor. Durchsetzen mĂŒssen es die einzelnen Betroffenen jeweils individuell bei ihrer Bank. «Sparkassen mĂŒssten nicht zwingend reagieren, sondern könnten auf Individualklagen warten», sagt der Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, Michael Hummel. «Ich halte es jedoch fĂŒr wenig wahrscheinlich, dass die Institute das aussitzen, denn es stehen schon diverse Rechtsdienstleister in den Startlöchern, um die AnsprĂŒche der Verbraucher durchzusetzen.»

VerjĂ€hren AnsprĂŒche irgendwann?

Wer sich keiner Musterklage angeschlossen hat, kann seine Bank unter Berufung auf bereits ergangene BGH-Urteile auffordern, die Zinsen des Sparvertrages neu zu berechnen. Im Fall eines gekĂŒndigten Vertrages mĂŒssen AnsprĂŒche nach vorherrschender Rechtsmeinung aber binnen drei Jahren angemeldet werden, damit sie nicht verjĂ€hren. Die Verbraucherzentrale Sachen will in dieser Frage eine zehnjĂ€hrige VerjĂ€hrungsfrist durchsetzen.

@ dpa.de