Zoll-Razzia: 2.900 Beamte durchsuchen Paketdienste
07.05.2026 - 09:44:12 | boerse-global.deWährend am Mittwoch eine Großrazzia gegen Paketdienste lief, debattierte der Bundestag über umstrittene Reformen. Für Arbeitgeber wird die zweite Jahreshälfte 2026 zur Bewährungsprobe.
Großrazzia gegen Paketdienste
Mehr als 2.900 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durchsuchten am Mittwoch bundesweit Verteilerzentren und Depots der KEP-Branche (Kurier-Express-Paket). Der Vorwurf: systematische Sozialversicherungsbetrug und Mindestlohn-Verstöße. Seit Januar liegt die gesetzliche Untergrenze bei 13,90 Euro pro Stunde.
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Im Fokus der Ermittler: Nicht erfasste Arbeitszeiten wie Beladezeiten, Wartezeiten oder Fahrten zwischen den Zustellbezirken. Viele Fahrer würden um ihren rechtmäßigen Lohn gebracht, so der Verdacht.
Allein in Köln kontrollierten 100 Beamte 27 Unternehmen und 117 Beschäftigte. Ergebnis: elf Verdachtsfälle auf Mindestlohn-Verstöße, acht fehlende Sozialversicherungsmeldungen. Bundesfinanzminister Klingbeil nannte die Praktiken „nicht nur unanständig, sondern illegal“. Besonders die Ausbeutung über komplexe Subunternehmer-Ketten solle härter bestraft werden.
Die großen Player der Branche – Amazon, Hermes, DHL – begrüßten die Kontrollen öffentlich. Gewerkschaften fordern dagegen ein komplettes Verbot von Subunternehmern im Paketsektor.
Die Razzia reiht sich in einen Trend ein: 2025 leitete die FKS bundesweit über 52.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In Bayern und Hessen führte etwa jede vierte bis fünfte Arbeitgeberprüfung zu einem Verfahren.
Bundestag streitet über Inklusion
Parallel zur Zollaktion fand am Mittwoch die erste Lesung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Der Entwurf stößt bei Sozialverbänden auf scharfe Kritik. Der VdK und andere Organisationen bemängeln zu viele Schlupflöcher für die Privatwirtschaft.
Die Crux: Private Anbieter wie Einzelhändler oder Banken sollen Barrieren nur dann beseitigen müssen, wenn die Maßnahmen „zumutbar“ und nicht „unverhältnismäßig“ sind. Ohne verbindliche Vorgaben blieben Menschen mit Behinderungen Bittsteller statt Rechtsinhaber, so der Vorwurf.
Zusätzlicher Zündstoff: Die vollständige Barrierefreiheit von Bundesgebäuden wurde auf 2045 verschoben – obwohl der Koalitionsvertrag noch 2035 vorsah. Am Montag protestierten deshalb Tausende in mehreren deutschen Städten.
Neue Regeln für Minijobber und Arbeitszeit
Zum 1. Juli 2026 erhalten Millionen Minijobber eine einmalige Chance: Sie können ihre Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen. Wer einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent (gewerblich) oder 13,6 Prozent (Privathaushalte) zahlt, schließt Lücken im Rentenverlauf. Finanzexperten empfehlen diesen Schritt besonders jungen Beschäftigten.
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro monatlich (2025: 556 Euro). 2027 steigt sie auf 633 Euro. Überschreitungen gefährden den Minijob-Status und damit die Steuervorteile – allerdings lösen einmalige Zahlungen keinen Statuswechsel aus, solange der Jahresbetrag 14 Monatsgrenzen nicht übersteigt.
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Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte zudem eine Reform des Arbeitszeitgesetzes für Juni an. Statt der täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Grenze gelten. Die Regierung verspricht mehr Flexibilität für Familien. Gewerkschaften warnen vor möglichem Missbrauch. Die Reform soll zudem die elektronische Zeiterfassung vorschreiben – genau das Instrument, das die Zollfahnder bei den Paketdiensten vermissen.
Gericht stoppt Kettenverträge
Das Kölner Arbeitsgericht hat die Regeln für befristete Arbeitsverträge verschärft. Eine zweite sachgrundlose Befristung ist demnach unzulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor bereits beim selben Unternehmen beschäftigt war – selbst nach kurzer Unterbrechung.
Im konkreten Fall wollte ein Kinobetreiber einen ehemaligen Vorführer nach nur wenigen Tagen Pause als Marketing-Mitarbeiter wieder einstellen. Das Gericht sah die Tätigkeiten als zu ähnlich an. Solche Verträge seien nur nach sehr langer Unterbrechung oder bei grundlegend anderen Aufgaben zulässig.
Strukturelle Probleme am Arbeitsmarkt
Der Fokus auf Niedriglohn-Beschäftigung fällt in eine Zeit steigenden Drucks. Laut Mikrozensus 2025 äußerten knapp 4,9 Millionen nicht erwerbstätige Deutsche den Wunsch zu arbeiten – ein Plus von 5,2 Prozent. Darunter eine „stille Reserve“ von 3,2 Millionen Menschen.
Die Haupthindernisse: Bei Männern nannten 35,6 Prozent gesundheitliche Probleme, bei Frauen 30,7 Prozent Betreuungspflichten.
Eine Studie der Universitäten Trier und Bielefeld belegt zudem: Unternehmen ohne Betriebsrat verstoßen dreimal häufiger gegen Mindestlohn-Gesetze als solche mit aktiver Arbeitnehmervertretung. Zwar kommen Verstöße auch mit Betriebsrat vor – sie werden aber systematischer erkannt und behoben.
Die Krankheitsquote steigt ebenfalls: 2025 fehlte ein Arbeitnehmer im Schnitt 17 Tage (2021: 13 Tage). Immer mehr Unternehmen setzen daher auf betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die DAK-Gesundheit lobt dafür den 11. BGM-Förderpreis aus: 60.000 Euro für Projekte, die KI oder digitale Helfer für gesündere Arbeitsplätze nutzen. Die Preisverleihung ist für den 29. September in Köln geplant.
Ausblick: Strengere Kontrollen bleiben
Die Ergebnisse der Großrazzia vom Mittwoch sollen bis Ende der Woche vorliegen. Eine Welle von Bußgeldern und weiteren Betriebsprüfungen gilt als sicher. Für Personalabteilungen und Arbeitsrechtler bleiben die BGG-Reform und das neue Arbeitszeitgesetz die zentralen Themen der kommenden Wochen.
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