Zweckbindung-Urteil: OGH stoppt unrechtmäßiges Scoring bei CRIF
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 19:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem richtungsweisenden Urteil hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) die Praxis der Bonitätsbewertung auf Basis von zugekauften Adressdaten für unzulässig erklärt.
Das Höchstgericht entschied, dass der Ankauf solcher Informationen von Adressverlagen zum Zweck des Kredit-Scorings gegen geltendes Recht verstößt. Damit bestätigte das Gericht mehrere Unterlassungsklagen gegen den Finanzdienstleister CRIF und schränkt die Verwendung personenbezogener Daten für die Berechnung der Kreditwürdigkeit massiv ein.
Verstoß gegen die Zweckbindung der DSGVO
Der Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung lag in der Frage, ob Daten, die ursprünglich für Marketingzwecke von Adressverlagen gesammelt wurden, nachträglich für die Erstellung von Bonitätsprofilen verwendet werden dürfen. Der OGH verneinte dies und verwies auf den Grundsatz der Zweckbindung gemäß Artikel 5 Absatz 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Ansicht der Richter stellt die Nutzung von Adressverlagsdaten für Bonitätsscores eine Zweckentfremdung dar. Da die Daten ursprünglich nicht für die Bewertung der Kreditwürdigkeit erhoben wurden, sei ihre Einbindung in Scoring-Modelle ohne explizite Rechtsgrundlage unrechtmäßig. Mit dieser Entscheidung bestätigte der OGH insgesamt drei Unterlassungsklagen, die sich gegen die Geschäftspraktiken von CRIF richteten.
Wer sich mit der rechtssicheren Verarbeitung von Daten befasst, muss die strengen Vorgaben der Zweckbindung genau kennen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt in 5 Schritten, wie Sie Ihre DSGVO-Pflichten im Unternehmen fehlerfrei umsetzen. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur DSGVO-Umsetzung kostenlos herunterladen
Umfang der Datensammlung und juristisches Vorspiel
Die juristische Aufarbeitung der Praktiken von CRIF begann bereits vor mehreren Jahren. Im März 2021 reichte die Datenschutzorganisation noyb eine Beschwerde gegen das Unternehmen sowie den Datenhändler AZ Direct ein. Im Fokus stand dabei die systematische Erfassung von Informationen, die nach Angaben der Kläger Millionen von Menschen in Österreich betraf.
Die nun vorliegende Entscheidung des OGH belegt, dass CRIF in Österreich über einen längeren Zeitraum unrechtmäßig Daten in großem Umfang gesammelt hat. Durch die Bestätigung der Unterlassungsklage sieht sich die Organisation noyb in ihrer Rechtsansicht gestärkt, dass die intransparente Zusammenführung von Marketingdaten und Finanzprofilen die Rechte der Betroffenen verletzt.
Aussichten auf Schadenersatz und Sammelklagen
Das Urteil des Höchstgerichts bildet die Grundlage für mögliche finanzielle Entschädigungen der betroffenen Bürger. Da die Unzulässigkeit der Datennutzung nun höchstgerichtlich festgestellt wurde, haben sich die Erfolgsaussichten für Schadenersatzforderungen deutlich verbessert.
Viele Verantwortliche unterschätzen die Komplexität der Dokumentationspflichten, was zu kostspieligen rechtlichen Konsequenzen führen kann. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, welche Anforderungen die DSGVO wirklich stellt und nutzen Sie die praktische Checkliste für Ihren Betrieb. Kostenlosen DSGVO-Leitfaden inkl. Checkliste sichern
Die Datenschutzorganisation noyb gab bekannt, dass sie nun die Einleitung von Sammelklagen vorbereitet. Ziel dieser rechtlichen Schritte sei es, für jede betroffene Person einen Schadenersatz in der Höhe von circa 500 Euro zu erstreiten. Angesichts der hohen Zahl an Personen, deren Daten unrechtmäßig für das Scoring verwendet wurden, könnte dies erhebliche finanzielle Konsequenzen für das betroffene Unternehmen nach sich ziehen.
Branchenexperten gehen davon aus, dass dieses Urteil Signalwirkung für die gesamte Auskunftskultur in Europa haben wird. Unternehmen, die im Bereich der Bonitätsprüfung tätig sind, müssen ihre Datenquellen und Verarbeitungsprozesse nun im Hinblick auf die strikte Einhaltung der Zweckbindung überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Herkunft von Daten für deren zulässige Weiterverarbeitung im Finanzsektor eine entscheidende Rolle spielt.
