Behindertengleichstellungsgesetz: Kabinett streicht Erleichterung der Beweislast
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 13:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie gesetzlichen Rahmenbedingungen fĂŒr Menschen mit Behinderungen und deren Durchsetzung in der Praxis stehen im Fokus einer breiten Debatte. Ausgangspunkt der Kontroverse ist der Beschluss der Bundesregierung vom 11. Februar 2026, mit dem das Bundeskabinett die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf den Weg brachte (Bundestagsdrucksache 21/5140).
Zentraler Streitpunkt des Gesetzesvorhabens bleibt eine wesentliche Ănderung gegenĂŒber dem ursprĂŒnglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums fĂŒr Arbeit und Soziales: Eine dort ursprĂŒnglich vorgesehene Erleichterung der Beweislast wurde vor dem Kabinettsbeschluss gestrichen. FĂŒr Betroffene bedeutet dies, dass sie bei Diskriminierungen und rechtlichen Streitigkeiten weiterhin den vollen Beweis erbringen mĂŒssen.
HĂŒrden bei AntrĂ€gen und behördlichen Verfahren
Die Debatte um rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten fĂ€llt in eine Zeit wachsender bĂŒrokratischer Belastungen. Nach Angaben der Bundesregierung stieg die Zahl der AntrĂ€ge zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) bundesweit von 1.665.675 im Jahr 2016 auf 1.901.178 im Jahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/7610). Ăber die konkrete Bearbeitungsdauer in den BundeslĂ€ndern liegen der Bundesregierung demnach jedoch keine Erkenntnisse vor.
Medienberichten zufolge schwanken die Bearbeitungszeiten regional erheblich; genannt werden etwa drei bis sieben Wochen in Niedersachsen und neun bis 18 Monate in Sachsen-Anhalt, wobei diese Angaben nicht behördlich bestÀtigt sind.
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Gesetzlich ist eine UntĂ€tigkeitsklage nach Paragraf 88 des Sozialgerichtsgesetzes nach sechs Monaten zulĂ€ssig, bei WidersprĂŒchen nach drei Monaten. Bei erwerbstĂ€tigen Antragstellern soll eine Entscheidung nach drei Wochen ohne Gutachten beziehungsweise zwei Wochen nach Vorliegen eines Gutachtens fallen. Ein GdB von 50 begrĂŒndet den Status einer Schwerbehinderung.
Parallel zu den behördlichen Verfahren verzeichnen FachverbĂ€nde fĂŒr Menschen mit Behinderung â darunter die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Bundesverband fĂŒr körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), die gemeinsam rund 90 Prozent der entsprechenden Einrichtungen in Deutschland vertreten â vermehrte Ablehnungen von UnterstĂŒtzungsleistungen.
Die VerbĂ€nde veröffentlichten eine Praxishilfe fĂŒr WidersprĂŒche bei abgelehnter Eingliederungshilfe. Als Auslöser gelten Ablehnungen mit dem Verweis auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung oder eine infrage gestellte TeilhabefĂ€higkeit.
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Defizite bei der Infrastruktur und im Hilfsmittelsektor
Neben den rein rechtlichen HĂŒrden zeigen sich praktische Probleme bei der baulichen Umsetzung von Barrierefreiheit. Am 12. Oktober 2026 demonstrierten in Rhöndorf rund 300 BĂŒrger fĂŒr einen vollstĂ€ndig barrierefreien Ausbau des dortigen Bahnhofs.
Obwohl Ende 2025 Finanzmittel bereitgestellt worden waren, soll die MaĂnahme im Zuge der Korridorsanierung auf der rechtsrheinischen Bahnstrecke nicht vollstĂ€ndig umgesetzt werden; geplant ist ein Verzicht auf Rampen, UnterfĂŒhrungen und AufzĂŒge zum Mittelbahnsteig. Eine entsprechende Petition wurde an Nordrhein-Westfalens MinisterprĂ€sident Hendrik WĂŒst ĂŒbergeben.
Auch im Gesundheitssektor wĂ€chst der Unmut ĂŒber bestehende Ăbergangsfristen und Vorgaben. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisierte das Zieljahr 2030 fĂŒr die verpflichtende digitale Hilfsmittelverordnung als zu spĂ€t und forderte eine zĂŒgigere Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur sowie geregelte Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte.
Gleichzeitig warnte der Deutsche Apothekerverband vor VersorgungsengpĂ€ssen und dem RĂŒckzug lokaler Anbieter, da die Politik bei Hilfsmitteln weiterhin an Ausschreibungsverfahren festhĂ€lt. Die Entwicklungen verdeutlichen, dass Barrierefreiheit und Teilhabe sowohl auf administrativer als auch auf infrastruktureller Ebene vor erheblichen Umsetzungsfragen stehen.
