BGH stÀrkt Vertragserben: Schenkungen können angefochten werden
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Schon kleine Formfehler oder unklare Formulierungen machen den letzten Willen unwirksam. Die Folge: monatelange Streitereien vor Gericht.
Besonders tĂŒckisch: Ein am Computer geschriebenes Testament ohne eigenhĂ€ndige Unterschrift ist rechtlich wertlos. Auch sprachliche Ungenauigkeiten fĂŒhren zu Problemen. Viele verwechseln âvererbenâ mit âvermachtenâ â doch der Unterschied ist enorm. WĂ€hrend die Vererbung die Gesamtrechtsnachfolge regelt, betrifft ein VermĂ€chtnis nur einzelne GegenstĂ€nde.
Wenn Erben sich gegenseitig blockieren
Ein weiteres Risiko: Wer mehrere gleichberechtigte Erben einsetzt, ohne eine klare Teilungsanordnung zu treffen, schafft eine Erbengemeinschaft. Die ist oft handlungsunfÀhig, weil jedes Mitglied blockieren kann.
Hinzu kommen die PflichtteilsansprĂŒche von Kindern und Ehegatten. Sie betragen die HĂ€lfte des gesetzlichen Erbteils â und können auch gegen den ausdrĂŒcklichen Willen des Erblassers geltend gemacht werden. Stiefkinder werden bei der Planung ebenfalls hĂ€ufig vergessen.
BGH stÀrkt Rechte von Vertragserben
Der Bundesgerichtshof hat die Position von Vertragserben gestÀrkt. In einem Urteil vom 8. Juli 2026 (Az. IV ZR 256/25) entschieden die Richter: Ein Vertragserbe kann Schenkungen des Erblassers anfechten, wenn dadurch das spÀtere Erbe geschmÀlert wird.
Das gilt laut BGH auch dann, wenn im Erbvertrag ein theoretisches RĂŒcktrittsrecht vorgesehen war, das der Erblasser aber nicht genutzt hat. Die Bindungswirkung eines Erbvertrags bleibt in solchen FĂ€llen bestehen.
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Auch bei Nachlassverzeichnissen gelten strenge Regeln. Seit einem BGH-Urteil von 2021 mĂŒssen Erben eine eidesstattliche Versicherung ĂŒber den gesamten Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses abgeben. LĂŒcken oder Fehler sind offenzulegen.
Testamentsvollstrecker: Klare Regeln fĂŒr Grundbuchamt
Bei komplexen Vermögen ordnen Erblasser oft eine Testamentsvollstreckung an. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Beschluss vom 23. November 2023 (15 W 231/23) klargestellt: Eine Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Verbot des Selbstkontrahierens muss explizit im Testamentsvollstreckerzeugnis stehen.
Diese Angabe ist fĂŒr Grundbuchamt und Handelsregister essenziell. Nur so kann der Vollstrecker seine HandlungsfĂ€higkeit nachweisen.
Digitaler Nachlass: Erben erhalten Zugang zu Konten
Ein zunehmend wichtiger Bereich ist der digitale Nachlass. Der BGH hat bereits frĂŒher entschieden: VertrĂ€ge mit sozialen Netzwerken wie Facebook gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben ĂŒber. Auch fĂŒr Instagram wurde diese Rechtslage durch Oberlandesgerichte bestĂ€tigt.
Erben treten damit in die Rechte und Pflichten der NutzervertrĂ€ge ein â und erhalten Zugang zu digitalen Konten und Daten.
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Erbschaftsteuer: Reform steht bevor
Im Bereich der Erbschaftsteuer zeichnen sich tiefgreifende VerĂ€nderungen ab. Die Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser und SPD-GeneralsekretĂ€r Tim KlĂŒssendorf kĂŒndigten Mitte Juli 2026 an, die Erbschaft- und Vermögensteuer zu einem zentralen politischen Thema zu machen.
Hintergrund ist ein fĂŒr Ende 2026 erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur VerfassungsmĂ€Ăigkeit der aktuellen Regeln. Zur Diskussion stehen unter anderem:
- 5 Millionen Euro Freibetrag fĂŒr Unternehmen
- 1 Million Euro fĂŒr Privatpersonen
- Eine jĂ€hrliche Vermögensteuer von einem Prozent fĂŒr Vermögen ĂŒber 100 Millionen Euro
Finanzexperten weisen zudem darauf hin: Lebensversicherungen gehen oft am Testament vorbei, wenn dort bereits spezifische BegĂŒnstigte eingetragen sind. Die Versicherungssumme fĂ€llt dann nicht in die allgemeine Erbmasse â ein wichtiger Punkt bei der Gesamtplanung.
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