BGH, DSGVO-Fall

BGH verhandelt DSGVO-Fall: Haushaltsausnahme bei WhatsApp-Weitergabe

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 02:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof prüft die Haushaltsausnahme bei weitergeleiteten privaten Nachrichten. Eine Entscheidung über eine Vorlage an den EuGH wird im September erwartet.

BGH verhandelt: Wann sind WhatsApp-Chats DSGVO-relevant?
Ein Smartphone mit einer Messaging-App auf einem Schreibtisch, symbolisiert Datenschutz und digitale Kommunikation. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Weitergabe privater WhatsApp-Nachrichten – und wann die DSGVO greift.

Im Zentrum steht die sogenannte Haushaltsausnahme. Sie erlaubt Datenverarbeitung für rein persönliche oder familiäre Zwecke. Doch what passiert, wenn private Chats an Dritte weitergeleitet werden?

Vom privaten Streit zum Grundsatzurteil

Der Fall: Eine ehemalige Arzthelferin kritisiert in einem privaten WhatsApp-Chat ihren Arbeitgeber. Ihre Freundin leitet die Nachrichten an den Chef weiter. Die Kündigung folgt prompt.

Die Klägerin fordert 7.500 Euro Schadenersatz. Ihre Begründung: Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Zwei Gerichte, zwei Meinungen

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Das Landgericht Frankfurt gab der Klägerin im November 2024 recht. Die Haushaltsausnahme greife hier nicht, urteilten die Richter.

Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das anders. Im November 2025 kippte es die Entscheidung. Begründung: Die DSGVO sei nicht anwendbar – private Kommunikation zwischen Freunden bleibe geschützt.

BGH deutet Vorlage an den EuGH an

Die Verhandlung am 30. Juli 2026 brachte Bewegung in den Fall. Der BGH (Az. I ZR 256/25) signalisierte: Möglicherweise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.

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Denn die DSGVO basiert auf EU-Recht. Die Auslegung der Haushaltsausnahme ist eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Besonders die Abgrenzung zwischen privater Datenverarbeitung und unzulässiger Weitergabe an Dritte.

Entscheidung im September erwartet

Ob der BGH den Fall nach Luxemburg schickt, klärt sich voraussichtlich im September 2026. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – für die private Nutzung von Messengerdiensten und den Schutz von Informationen, die aus dem privaten ins berufliche Umfeld gelangen.

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