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Digitaler Nachlass: Apple, Google und Krypto-Plattformen regeln Erben-Zugriff

27.06.2026 - 18:32:57 | boerse-global.de

Fehlende Regelung des digitalen Nachlasses riskiert den Verlust von Kryptowährungen und Cloud-Daten. Erben benötigen oft Gerichtsbeschlüsse.

Digitales Erbe: So sichern Sie Online-Konten und Krypto-Vermögen
Digitaler - Eine abstrakte Darstellung digitaler und traditioneller Vermögenswerte, mit einer Blockchain und einem rechtlichen Dokument, die sich überlagern. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wer seine Online-Konten, Kryptowährungen und Cloud-Daten nicht regelt, riskiert den Verlust des gesamten digitalen Erbes.

Rechtliche Grundlagen und digitaler Nachlass

In Österreich regelt Paragraph 547 des ABGB die Vererbung von Vermögensrechten. Der Oberste Gerichtshof entschied (6 Ob 35/22w), dass der digitale Nachlass Daten in der iCloud, auf Google Drive und soziale Medien wie Facebook umfasst. Mit dem Tod endet die DSGVO – die Zugangsrechte gehen auf die Erben über.

Apple bietet seit iOS 15.2 einen Nachlasskontakt an. Dieser erhält Zugriff auf iCloud-Daten, der Schlüsselbund bleibt ausgenommen. Fehlt ein solcher Kontakt, benötigen Erben meist einen Gerichtsbeschluss. Google stellt einen Kontoinaktivität-Manager bereit. Nach drei bis 18 Monaten Inaktivität informiert er Vertrauenspersonen. Ohne Vorsorge dauert ein Datenexport per Sterbeurkunde sechs bis zwölf Wochen.

Abwicklung von Krypto-Vermögen und Wallets

Kryptowährungen auf Plattformen wie Bitpanda oder Coinbase sind vererblich. Die Abwicklung erfordert eine Sterbeurkunde, einen Einantwortungsbeschluss und eine Identitätsprüfung der Erben. Bitpanda bietet als Wiener Unternehmen deutschsprachige Prozesse. Coinbase mit Sitz in Irland verlangt oft ein Europäisches Nachlasszeugnis und kommuniziert auf Englisch. Die Übertragung von Guthaben dauert zwei bis sechs Wochen.

Das größte Risiko: die Eigenverwahrung auf Hardware-Wallets. Der Zugang ist ausschließlich über Seed-Phrase oder PIN möglich. Ohne diese Informationen gilt das Vermögen als verloren. Fachleute warnen zudem: Erben sollten sich niemals eigenständig mit den Zugangsdaten des Verstorbenen einloggen. Das könnte Geldwäsche-Meldungen auslösen.

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Steuerliche Freibeträge und aktuelle Rechtsprechung

Im grenzüberschreitenden Kontext zu Deutschland bleiben gestaffelte Freibeträge relevant. Ehegatten können bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen. Die Freibeträge sind alle zehn Jahre erneut nutzbar. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt bei zehnjähriger Selbstnutzung durch die Erben steuerfrei.

Der Bundesfinanzhof präzisiert die steuerliche Handhabung aktuell. In einem Urteil vom 18. Juni 2026 bestätigte er die Möglichkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen. Bereits im Mai 2026 entschied der BFH: Rechtsanwaltskosten bei einer Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Das Finanzgericht Düsseldorf bestätigte im Mai 2026 zudem, dass der tatsächliche Verkaufswert Vorrang vor einem theoretischen Gutachten hat.

Umgang mit verschuldeten Verlassenschaften

Ein unterschätzter Aspekt: überschuldete Vererber. In Österreich kann bei einer überschuldeten Verlassenschaft Passivität vorteilhafter sein als eine explizite Erbausschlagung. Ohne positive Erbantrittserklärung tritt man rechtlich nicht in die Erbenposition ein und haftet nicht für Schulden.

Dass die Abwicklung auch unerwartete Einsätze nach sich ziehen kann, zeigte ein Vorfall im April 2026 in Anzendorf. Bei der Räumung des Hauses eines verstorbenen pensionierten Beamten wurden 36 Schusswaffen und über 50 Kilogramm Schießpulver sowie militärischer Sprengstoff entdeckt. Solche Funde unterstreichen die Notwendigkeit einer geordneten Inventarisierung – besonders wenn der Verstorbene über spezielle Lizenzen verfügte.

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Digitalisierung der Amtswege

Die Wirtschaftskammer Österreich setzt verstärkt auf digitale Lösungen zur Beschleunigung von Verlassenschaftsverfahren. Seit Februar 2026 ist das Gewerbeinformationssystem GISA-Express in Betrieb, das in den ersten Monaten rund 12.000 Mal genutzt wurde. Seit Juni 2026 stehen weitere Amtswege online zur Verfügung. Das dürfte langfristig auch die Ermittlung von Unternehmensbeteiligungen in Erbfällen vereinfachen.

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