Digitalisierung: 445 Millionen Euro Einsparungen durch ePA-Ausweitung
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 13:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch das Gesetz fĂŒr Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Es soll analoge Kommunikationswege ablösen und die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen Plattform machen.
Die ePA wird zum Drehkreuz
Die elektronische Patientenakte bekommt deutlich mehr Funktionen. Ab Anfang 2027 soll eine Volltextsuche in den gespeicherten Dokumenten möglich sein. Nur ein halbes Jahr spĂ€ter folgt eine digitale ImpfĂŒbersicht. Weitere Features sind Impferinnerungen, Terminbuchungen und die Integration des Messengerdienstes TIM.
Die Krankenkassen dĂŒrfen kĂŒnftig eigene Anwendungen in die ePA einbauen. Dazu gehören automatisierte PrĂ€ventionshinweise oder KI-gestĂŒtzte Analysen. Ziel ist es, Versicherte frĂŒhzeitig ĂŒber Gesundheitsrisiken zu informieren. Die Regierung verspricht sich davon eine bessere Patientenorientierung und eine gestĂ€rkte PrimĂ€rversorgung.
Fax ade â digitale Prozesse statt Papierstau
Die Digitalisierung soll das Gesundheitssystem um jĂ€hrlich rund 445 Millionen Euro entlasten. Ein zentraler Hebel: das Ende des FaxgerĂ€ts. Bis Herbst 2029 muss die analoge Kommunikation im Gesundheitswesen Geschichte sein. Parallel dazu wird die elektronische Ăberweisung (e-Ăberweisung) bis zum 1. September 2029 schrittweise eingefĂŒhrt.
Die Gematik, nationale Agentur fĂŒr digitale Medizin, bekommt mehr Befugnisse, um die Telematikinfrastruktur (TI) zu stabilisieren. Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) mĂŒssen kĂŒnftig den Datenwechsel zwischen verschiedenen Systemen unterstĂŒtzen. Das soll die InteroperabilitĂ€t verbessern.
Die ePA wird zum Drehkreuz der Versorgung â mit Volltextsuche ab 2027, ImpfĂŒbersicht und Faxverbot bis 2029. Doch die Umsetzung birgt Risiken: 90 verschiedene ePA-Apps, intransparente Einsparungen und Datenschutzbedenken. Dieser Report liefert eine konkrete Checkliste, einen Datenschutz-Leitfaden und einen Kostenrechner fĂŒr Ihre Praxis. Jetzt kostenlosen Praxis-Report anfordern
Mehr Daten fĂŒr Forschung und Kassen
Das GeDIG regelt auch die SekundĂ€rnutzung von Gesundheitsdaten neu. In Abstimmung mit dem European Health Data Space (EHDS) sollen Daten stĂ€rker fĂŒr Forschungszwecke genutzt werden. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wird dafĂŒr weiterentwickelt.
Besonders weitreichend: Die Krankenkassen erhalten Zugriff auf Diagnosen, Medikationen und ePA-Inhalte. Sie können Versicherte dann gezielt auf Gesundheitsrisiken ansprechen. FĂŒr die PrimĂ€rnutzung gelten teils Opt-out-Regelungen. FĂŒr erweiterte Datennutzungen durch die Kassen ist dagegen ein Opt-in-Verfahren vorgesehen. In sogenannten Reallaboren sollen innovative datengestĂŒtzte Versorgungsmodelle getestet werden.
Ărzte warnen vor âKassenmedizin"
Die Reaktionen aus der Fachwelt fallen gemischt aus. Die BundesĂ€rztekammer (BĂK) unter PrĂ€sident Klaus Reinhardt warnte vor einem fundamentalen Paradigmenwechsel. Die erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen gefĂ€hrdeten das vertrauensvolle Arzt-Patienten-VerhĂ€ltnis. Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Kassen könnten Patienten verunsichern, ohne medizinischen Mehrwert zu bieten.
Krankenkassen erhalten Zugriff auf Diagnosen, Medikationen und ePA-Inhalte â und können Versicherte gezielt ansprechen. Werden Ihre Patienten bald von Kassen-Apps statt von Ihnen betreut? Der Report zeigt, wie Sie die ePA datenschutzkonform nutzen und Ihre Arzt-Patienten-Beziehung schĂŒtzen. Datenschutz-Leitfaden jetzt sichern
Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte die UnĂŒbersichtlichkeit durch bis zu 90 verschiedene ePA-Apps der Krankenkassen. Die prognostizierten Einsparungen von 445 Millionen Euro seien zudem intransparent. Der HausĂ€rzteverband befĂŒrchtet, dass das Gesetz einer âKassenmedizin" den Weg ebne. Versicherer könnten zunehmend in Ă€rztliche Entscheidungsprozesse eingreifen.
Bitkom mahnte, bei der Umsetzung des EHDS keine deutschen Sonderwege zu beschreiten. Das könnte die internationale AnschlussfÀhigkeit behindern. Auch das Re-Identifikationsrisiko bei Forschungskennziffern bleibt ein offener Punkt in der datenschutzrechtlichen Bewertung.
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