Einkommensteuerreform, Kabinett

Einkommensteuerreform: Kabinett beschließt 10 Milliarden Euro Entlastung

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Reformplan soll Familien und kleinere Einkommen entlasten, sieht höhere Freibeträge vor und stößt bei Union sowie Verbänden auf Kritik.

Bundeskabinett beschließt Steuerreform mit zehn Milliarden Euro Entlastung
Das Berliner Reichstagsgebäude bei Tageslicht, fokussiert auf die architektonische Fassade und die Glaskuppel. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer umfassenden Einkommensteuerreform verabschiedet, die eine jährliche Entlastung der Steuerzahler in Höhe von 10 Milliarden Euro vorsieht.

Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, ihre volle Wirkung im Jahr 2028 zu entfalten, wobei der Fokus insbesondere auf kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien liegt. Berichten vom Anfang September 2026 zufolge sieht der Zeitplan eine schrittweise Anpassung wesentlicher steuerlicher Parameter vor.

Staffelung der steuerlichen Anpassungen und Freibeträge

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser soll im Jahr 2027 zunächst auf 12.564 Euro steigen und im darauffolgenden Jahr 2028 einen Wert von 12.900 Euro erreichen.

Parallel dazu sind Anpassungen beim Kindergeld vorgesehen, das im Jahr 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro pro Kind angehoben werden soll. Der Kinderfreibetrag wird im Entwurf mit 10.236 Euro beziffert.

Zusätzlich sieht die Reform eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.430 Euro vor. Für die öffentlichen Haushalte bedeutet die Umsetzung der Pläne laut vorliegenden Kalkulationen zunächst Steuermindereinnahmen von 1,55 Milliarden Euro im Jahr 2027. Für das Jahr 2028 wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen um 5,6 Milliarden Euro gerechnet.

Strukturveränderungen im Einkommensteuertarif

Die Reform sieht signifikante Verschiebungen bei den Eckwerten des Steuertarifs vor. Ab dem Jahr 2028 soll der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen.

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Für höhere Einkommen sieht der Entwurf eine Staffelung vor: Die sogenannte Reichensteuer soll ab einem Einkommen von 250.000 Euro erhoben werden. Zudem ist die Einführung einer neuen Stufe für sehr hohe Einkommen geplant. Diese Superreichensteuer sieht einen Steuersatz von 47 Prozent ab einem Einkommen von 280.000 Euro vor.

Anhand von Beispielrechnungen wird die geplante Wirkung verdeutlicht. Demnach könne ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2028 mit einer Entlastung von insgesamt 632 Euro rechnen.

Politische Einordnung und kontroverse Positionen

SPD-Kanzlerkandidat Klingbeil verteidigte die Reformpläne und betonte das Ziel, Familien spürbar zu entlasten. Aufgrund einer Flugzeugpanne konnte er an der entscheidenden Kabinettssitzung im September 2026 jedoch nicht persönlich teilnehmen.

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Klingbeil signalisierte Offenheit für weitergehende Entlastungen, sofern die Union konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung vorlege. Er verwies darauf, dass eigene Initiativen zur Erhöhung der Erbschaftsteuer von den Unionsparteien abgelehnt worden seien.

Das von Bundesministerin Reiche geführte Wirtschaftsministerium stimmte dem Entwurf zwar zu, übte jedoch in einem offiziellen Schreiben deutliche Kritik. Das Ministerium forderte einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression und sprach sich für einen Steuertarif auf Rädern aus, der sich automatisch an die Inflation anpasst.

Zusätzliche Belastungen wurden seitens des Wirtschaftsministeriums abgelehnt. SPD-Kandidat Klingbeil wies diese Einwände zurück und erklärte, dass eine Opposition innerhalb der Regierung dem politischen Prozess schade.

Kritik aus der Opposition und von Wirtschaftsverbänden

Aus den Reihen der CDU/CSU-Abgeordneten wurde die Reform als unzureichend kritisiert. Vertreter der Union fordern eine Netto-Entlastung von über 15 Milliarden Euro sowie den vollständigen Ausgleich der kalten Progression für die Jahre 2027 und 2028, was allein ein Volumen von etwa 8 Milliarden Euro umfassen würde.

Seitens der CSU wurde zudem auf Einsparpotenziale bei Finanzhilfen in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro jährlich hingewiesen. Einzelne Abgeordnete der Union drohten bereits mit einer Ablehnung des Entwurfs im weiteren parlamentarischen Verfahren.

Auch vonseiten der Wirtschaftsverbände und innerhalb der Koalition gibt es Vorbehalte. Der BDI bezeichnete die Reform als steuerpolitische Enttäuschung, da die kalte Progression nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Kritik kam zudem von der FDP sowie aus den Reihen der SPD selbst. Der Kandidat Willingmann verwies darauf, dass die Entlastungswirkung für Geringverdiener zu gering ausfalle; so werde ein Busfahrer mit einem Bruttoeinkommen von 2.800 Euro im Jahr 2027 lediglich um 95 Euro entlastet.

Neben der Steuerreform beschloss das Kabinett ein Gesetz zur Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten. Die parlamentarische Behandlung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2027 ist für den 8. September 2026 im Bundestag angesetzt.

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