Einkommensteuerreform, Kabinett

Einkommensteuerreform: Kabinett beschließt 10 Milliarden Euro Entlastung

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Reformplan soll Familien und kleinere Einkommen entlasten, sieht höhere FreibetrĂ€ge vor und stĂ¶ĂŸt bei Union sowie VerbĂ€nden auf Kritik.
Das Berliner ReichstagsgebÀude bei Tageslicht, fokussiert auf die architektonische Fassade und die Glaskuppel. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer umfassenden Einkommensteuerreform verabschiedet, die eine jÀhrliche Entlastung der Steuerzahler in Höhe von 10 Milliarden Euro vorsieht.

Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, ihre volle Wirkung im Jahr 2028 zu entfalten, wobei der Fokus insbesondere auf kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien liegt. Berichten vom Anfang September 2026 zufolge sieht der Zeitplan eine schrittweise Anpassung wesentlicher steuerlicher Parameter vor.

Staffelung der steuerlichen Anpassungen und FreibetrÀge

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser soll im Jahr 2027 zunÀchst auf 12.564 Euro steigen und im darauffolgenden Jahr 2028 einen Wert von 12.900 Euro erreichen.

Parallel dazu sind Anpassungen beim Kindergeld vorgesehen, das im Jahr 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro pro Kind angehoben werden soll. Der Kinderfreibetrag wird im Entwurf mit 10.236 Euro beziffert.

ZusĂ€tzlich sieht die Reform eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.430 Euro vor. FĂŒr die öffentlichen Haushalte bedeutet die Umsetzung der PlĂ€ne laut vorliegenden Kalkulationen zunĂ€chst Steuermindereinnahmen von 1,55 Milliarden Euro im Jahr 2027. FĂŒr das Jahr 2028 wird mit einem RĂŒckgang der Steuereinnahmen um 5,6 Milliarden Euro gerechnet.

StrukturverÀnderungen im Einkommensteuertarif

Die Reform sieht signifikante Verschiebungen bei den Eckwerten des Steuertarifs vor. Ab dem Jahr 2028 soll der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen.

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FĂŒr höhere Einkommen sieht der Entwurf eine Staffelung vor: Die sogenannte Reichensteuer soll ab einem Einkommen von 250.000 Euro erhoben werden. Zudem ist die EinfĂŒhrung einer neuen Stufe fĂŒr sehr hohe Einkommen geplant. Diese Superreichensteuer sieht einen Steuersatz von 47 Prozent ab einem Einkommen von 280.000 Euro vor.

Anhand von Beispielrechnungen wird die geplante Wirkung verdeutlicht. Demnach könne ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2028 mit einer Entlastung von insgesamt 632 Euro rechnen.

Politische Einordnung und kontroverse Positionen

SPD-Kanzlerkandidat Klingbeil verteidigte die ReformplĂ€ne und betonte das Ziel, Familien spĂŒrbar zu entlasten. Aufgrund einer Flugzeugpanne konnte er an der entscheidenden Kabinettssitzung im September 2026 jedoch nicht persönlich teilnehmen.

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Klingbeil signalisierte Offenheit fĂŒr weitergehende Entlastungen, sofern die Union konkrete VorschlĂ€ge zur Gegenfinanzierung vorlege. Er verwies darauf, dass eigene Initiativen zur Erhöhung der Erbschaftsteuer von den Unionsparteien abgelehnt worden seien.

Das von Bundesministerin Reiche gefĂŒhrte Wirtschaftsministerium stimmte dem Entwurf zwar zu, ĂŒbte jedoch in einem offiziellen Schreiben deutliche Kritik. Das Ministerium forderte einen vollstĂ€ndigen Ausgleich der kalten Progression und sprach sich fĂŒr einen Steuertarif auf RĂ€dern aus, der sich automatisch an die Inflation anpasst.

ZusĂ€tzliche Belastungen wurden seitens des Wirtschaftsministeriums abgelehnt. SPD-Kandidat Klingbeil wies diese EinwĂ€nde zurĂŒck und erklĂ€rte, dass eine Opposition innerhalb der Regierung dem politischen Prozess schade.

Kritik aus der Opposition und von WirtschaftsverbÀnden

Aus den Reihen der CDU/CSU-Abgeordneten wurde die Reform als unzureichend kritisiert. Vertreter der Union fordern eine Netto-Entlastung von ĂŒber 15 Milliarden Euro sowie den vollstĂ€ndigen Ausgleich der kalten Progression fĂŒr die Jahre 2027 und 2028, was allein ein Volumen von etwa 8 Milliarden Euro umfassen wĂŒrde.

Seitens der CSU wurde zudem auf Einsparpotenziale bei Finanzhilfen in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro jÀhrlich hingewiesen. Einzelne Abgeordnete der Union drohten bereits mit einer Ablehnung des Entwurfs im weiteren parlamentarischen Verfahren.

Auch vonseiten der WirtschaftsverbĂ€nde und innerhalb der Koalition gibt es Vorbehalte. Der BDI bezeichnete die Reform als steuerpolitische EnttĂ€uschung, da die kalte Progression nicht ausreichend berĂŒcksichtigt werde.

Kritik kam zudem von der FDP sowie aus den Reihen der SPD selbst. Der Kandidat Willingmann verwies darauf, dass die Entlastungswirkung fĂŒr Geringverdiener zu gering ausfalle; so werde ein Busfahrer mit einem Bruttoeinkommen von 2.800 Euro im Jahr 2027 lediglich um 95 Euro entlastet.

Neben der Steuerreform beschloss das Kabinett ein Gesetz zur QualitĂ€tsentwicklung in KindertagesstĂ€tten. Die parlamentarische Behandlung des Haushaltsentwurfs fĂŒr das Jahr 2027 ist fĂŒr den 8. September 2026 im Bundestag angesetzt.

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