Erbplanung: Ehepaare können 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 23:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Wer nicht rechtzeitig plant, verschenkt Geld an den Staat.
Die private Nachfolgeplanung gewinnt damit massiv an Bedeutung. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Erbfolge senkt nicht nur die Steuerlast – sie verhindert auch familiäre Konflikte. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind komplex.
Mit Schenkungen Steuern sparen
Ein zentrales Instrument ist die Schenkung zu Lebzeiten. Alle zehn Jahre entstehen neue Freibeträge. Das reduziert die Erbschaftsteuer signifikant.
Ein Finanzexperte des FPSB Deutschland erklärte Mitte Juli: Ehepaare mit zwei Kindern können innerhalb eines Jahrzehnts bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Pro Kind und Elternteil liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro.
Neben der direkten Schenkung gibt es Modelle wie die „Familienheimschaukel“ für Immobilien. Fachleute raten zudem, frühzeitig für die spätere Steuerlast vorzusorgen. Auch die Gründung einer Stiftung kann sich lohnen.
Ein häufiger Fehler: das Berliner Testament. Hier bleiben die Freibeträge für Kinder beim Tod des ersten Partners oft ungenutzt.
Pflichtteile richtig verstehen
Der Pflichtteil ist ein zentraler Faktor bei der Testamentsgestaltung. Ein Fachanwalt für Erbrecht verwies Mitte Juli darauf: Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – als reiner Geldanspruch gegen die Erben. Anspruch haben Abkömmlinge, Ehegatten und unter Umständen die Eltern.
Zur Berechnung dient die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB. Sie bezieht Schenkungen der letzten zehn Jahre ein. Dabei gilt ein Abschmelzungsmodell: Im ersten Jahr wird der Wert voll angerechnet, jedes weitere Jahr sinkt er um zehn Prozent.
Ehepaare mit zwei Kindern können alle zehn Jahre bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen – doch viele lassen diese Chance ungenutzt. Unser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Schenkungen richtig timen, ein wirksames Testament aufsetzen und typische Fehler vermeiden. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Eine wichtige Besonderheit ergibt sich bei Schenkungen mit Nutzungsvorbehalt. Besteht etwa ein Nießbrauch an einer Immobilie fort, beginnt die Zehn-Jahres-Frist erst mit dessen Wegfall.
Wenn das Erbe Schulden bringt
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Nachlass Schulden umfasst. Die werden grundsätzlich mitvererbt – auch laufende Hauskredite bei Immobilienerben.
Nach Kenntnis des Erbfalls haben Erben eine strikte Frist von sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen. Wer diese Frist versäumt, gilt als Erbe. Alternativen zur Ausschlagung sind die Nachlassverwaltung oder die Nachlassinsolvenz. Sie ermöglichen auch nach Ablauf der Frist eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass. Wer das Erbe ausschlägt, verliert jedoch auch den Anspruch auf den Pflichtteil.
Formale Fallstricke vermeiden
Die Wirksamkeit der Nachfolgeplanung hängt von formalen Kriterien ab. Ein rechtsgültiges Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ergänzend empfehlen Experten einen Notfallordner sowie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Auch die ehevertragliche Gestaltung spielt eine Rolle. Ohne individuellen Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Bei Trennung oder Erbfall wird der Zugewinnausgleich relevant. Juristen raten, das Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe genau zu dokumentieren. Sonst gehen Gerichte von Null aus – das beeinflusst die Berechnung des Ausgleichs.
Politik diskutiert Reform der Erbschaftsteuer
Wer sein Testament nicht handschriftlich verfasst und unterschreibt, riskiert, dass die Erbregelung unwirksam wird. Auch das Berliner Testament lässt Freibeträge für Kinder oft ungenutzt. Unser Leitfaden hilft Ihnen, formale Fallstricke zu umgehen und den Pflichtteil richtig zu berücksichtigen. Testament-Checkliste jetzt sichern
Die private Nachfolgeplanung wird von politischen Diskussionen begleitet. SPD-Generalsekretär Klüssendorf forderte Mitte Juli eine Reform der Erbschaftsteuer. Milliardenerbschaften sollen stärker besteuert werden.
Der Vorschlag sieht vor: Freibeträge für den Mittelstand bei Unternehmensnachfolgen auf 5 Millionen Euro, den allgemeinen Lebensfreibetrag auf 1 Million Euro. Zusätzlich wird die Wiedereinführung einer Vermögensteuer von einem Prozent für Vermögen ab 100 Millionen Euro diskutiert. Das könnte jährliche Mehreinnahmen zwischen 5 und 14 Milliarden Euro bringen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
