Krypto-Steuer ab 2027: Haltefrist fÀllt weg, 25% Abgeltung
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 23:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Doch viele Erben stehen vor einem Problem: Sie kommen nicht an die digitalen Vermögenswerte ihrer Angehörigen.
Der digitale Nachlass umfasst Krypto-Wallets, Online-Broker, soziale Medien und Cloud-Speicher. Der Bundesgerichtshof entschied 2018, dass NutzungsvertrĂ€ge grundsĂ€tzlich auf Erben ĂŒbergehen. In der Praxis bleibt der Zugriff aber oft schwierig.
Die groĂe RegelungslĂŒcke
Nur 40 Prozent der Internetnutzer haben ihren digitalen Nachlass geregelt. Gerade einmal 16 Prozent vollstÀndig, zeigt eine Bitkom-Umfrage.
Plattformbetreiber wie Apple, Google und Facebook reagieren langsam. Apple erlaubt seit iOS 15.2 die Einrichtung von Nachlasskontakten. Sie erhalten nach Vorlage eines ZugriffsschlĂŒssels und der Sterbeurkunde Zugang zu iCloud-Daten. Ohne solche Vorkehrungen bleiben verschlĂŒsselte GerĂ€te oft dauerhaft unzugĂ€nglich.
Steuerliche Fallstricke lauern
Bei der klassischen Nachlassplanung bleiben FreibetrĂ€ge hĂ€ufig ungenutzt. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben â alle zehn Jahre neu. Das beliebte Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, fĂŒhrt oft dazu, dass diese FreibetrĂ€ge im ersten Erbfall ungenutzt bleiben. Im zweiten Erbfall droht dann eine höhere Steuerlast.
Besonders hart trifft es unverheiratete Paare. FĂŒr sie besteht kein gesetzliches Erbrecht, der Steuerfreibetrag liegt bei nur 20.000 Euro. Ein Erbvertrag gilt hier als zentrales Instrument, denn ein gemeinschaftliches Testament ist nur Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten.
Politische Weichenstellungen
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Die steuerliche Behandlung groĂer Vermögen steht auf der politischen Agenda. In der zweiten JahreshĂ€lfte sind Koalitionsverhandlungen zu erwarten. Die SPD fordert die SchlieĂung von Steuerschlupflöchern und eine stĂ€rkere Besteuerung groĂer Vermögen bei gleichzeitiger Entlastung kleinerer Erbschaften.
Diskutiert werden UnternehmensfreibetrĂ€ge von 5 Millionen Euro und LebensfreibetrĂ€ge von einer Million Euro. Auch die WiedereinfĂŒhrung einer Vermögensteuer fĂŒr Vermögen ab 100 Millionen Euro steht im Raum.
Krypto-Steuer: Schluss mit der Haltefrist
Ein Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 bringt eine grundlegende Ănderung fĂŒr KryptowĂ€hrungen. Ab 2027 sollen Kryptogewinne wie Aktien mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden.
Bisher konnten Anleger KryptowĂ€hrungen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkaufen. Diese Ănderung wird die Einordnung von Krypto-Assets in die Nachlass- und Vermögensstrategie maĂgeblich beeinflussen.
Fristen sind knallhart
Im Erbfall mĂŒssen Hinterbliebene strikte Fristen beachten. Die Frist fĂŒr eine Erbausschlagung betrĂ€gt nur sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Sie ist starr und kann nicht verlĂ€ngert werden. Bei ĂŒberschuldeten NachlĂ€ssen ist eine schnelle Reaktion daher ĂŒberlebenswichtig.
Die 6-Wochen-Frist fĂŒr die Erbausschlagung gilt auch fĂŒr Krypto-NachlĂ€sse â und ohne Vorsorge bleiben Wallets oft dauerhaft unzugĂ€nglich. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihren digitalen Nachlass rechtssicher regeln und Ihre Erben vor steuerlichen Fallstricken schĂŒtzen. Digitalen Nachlass jetzt regeln
Eine Annahme der Erbschaft erfolgt bereits durch die Beantragung eines Erbscheins oder die aktive Nutzung von GegenstÀnden aus dem Nachlass.
Zur Vermeidung von Komplikationen empfehlen Experten die Erstellung eines Notfallordners und einer Vorsorgevollmacht. Die Dokumente sollten eine Liste aller Konten und Abonnements enthalten sowie klare Anweisungen fĂŒr den Umgang mit digitalen IdentitĂ€ten. Eine frĂŒhzeitige und detaillierte Dokumentation minimiert die Recherchearbeit fĂŒr Angehörige erheblich.
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