Erbrecht: Bundesgerichtshof verschĂ€rft Regeln fĂŒr historische Objekte
28.06.2026 - 22:04:22 | boerse-global.de
Wer sein Vermögen rechtssicher vererben will, muss genau hinschauen. Denn neue Urteile zu Formvorschriften, Steuerfallen und Sorgfaltspflichten setzen enge Grenzen.
Wellenlinie ist keine Unterschrift
Das Oberlandesgericht MĂŒnchen machte im Mai 2025 deutlich: Eine wolkenförmige Wellenlinie reicht nicht. Ein eigenhĂ€ndiges Testament braucht eine buchstabenbasierte Unterschrift â auch wenn sie unleserlich ist. Fehlt diese, ist das Testament formnichtig. Dann greift die gesetzliche Erbfolge.
Bei gemeinschaftlichen Testamenten gilt: Beide Partner mĂŒssen eigenhĂ€ndig unterschreiben. Sonst ist das Dokument unwirksam.
Steuerliche Entlastungen â aber nur unter Bedingungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Erben in mehreren Urteilen den RĂŒcken gestĂ€rkt. Im Mai 2026 entschied das Gericht: Rechtsanwaltskosten fĂŒr die Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Das senkt die Steuerlast.
Noch weitreichender ist eine Entscheidung vom Juni 2026. Demnach kann die Erbschaftsteuer auf null Euro festgesetzt werden â wenn der Erbe unverschuldet nicht bereichert ist. Konkret: Wenn sich Dritte die Vermögenswerte bereits angeeignet haben, bevor der Erbe zugreifen konnte.
Vorsicht bei BaudenkmÀlern und Immobilien
Ein besonders teurer Fallstrick lauert bei denkmalgeschĂŒtzten Immobilien. Der BFH stellte klar: SteuerermĂ€Ăigungen fĂŒr selbst bewohnte BaudenkmĂ€ler gehen nicht auf die Erben ĂŒber. Ausnahme: zusammen veranlagte Ehegatten. In einem dokumentierten Fall verlor ein Erbe zehntausende Euro, weil er die Sanierung des Vaters steuerlich nicht fortfĂŒhren durfte.
Bei der Bewertung von Immobilien setzt der BFH auf die GutachterausschĂŒsse. Finanzgerichte prĂŒfen nur, ob konkrete Fehler in den Gutachten vorliegen. Das Finanzgericht DĂŒsseldorf ergĂ€nzte im Mai 2026: Ein tatsĂ€chlicher Verkaufswert ist einem theoretischen Gutachten vorzuziehen.
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Sorgfaltspflichten bei historischen GegenstÀnden
Der Bundesgerichtshof (BGH) verschĂ€rfte im Juni 2026 die Regeln fĂŒr wertvolle Sammlungen und historische Objekte. Eine Sache gilt als abhandengekommen, wenn der EigentĂŒmer die Besitzlage nur duldet, ohne selbst die Kontrolle auszuĂŒben. GutglĂ€ubiger Erwerb ist dann ausgeschlossen.
KĂ€ufer solcher GĂŒter mĂŒssen die Herkunft genau prĂŒfen. Wer das nicht tut, riskiert den Verlust des Objekts.
Digitale Erleichterungen â und praktische HĂŒrden
Fehlt ein Testament oder eine ĂŒber den Tod hinaus wirksame Kontovollmacht, wird es fĂŒr Hinterbliebene schnell teuer. Banken verlangen ohne explizite Vollmachten einen Erbschein â dessen Ausstellung dauert oft Monate. Fachleute raten daher zu Vollmachten, die ĂŒber den Tod hinaus gelten.
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Ab Juli 2026 gibt es Neuerungen: Eine SteuererklĂ€rung per App soll die Abwicklung vereinfachen. Gleichzeitig endet am 31. Juli 2026 die Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung des Vorjahres â sofern kein Steuerberater hinzugezogen wird.
Bei der Witwenrente wird ĂŒber Reformen diskutiert. Eine stĂ€rkere Anrechnung von eigenem Einkommen steht im Raum, um Erwerbsanreize zu erhöhen. Eine finale Entscheidung steht noch aus.
