Erbschaftsteuer, BGH

Erbschaftsteuer: BGH öffnet neue Wege bei Firmenübergabe

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 12:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile und Reformdebatten verändern die Rahmenbedingungen für Erbschaftsplanung, Unternehmensnachfolge und digitale Konten.

Erbschaftsplanung 2026: Neue Urteile und Reformen für Erben
Ein Schreibtisch mit juristischen Dokumenten, einem Füllfederhalter und einer Lesebrille in einer Kanzlei. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Erbschaftsplanung wird komplizierter. Gleich mehrere Gerichtsurteile und Reformdebatten verändern die Rahmenbedingungen für Erben und Erblasser. Besonders bei Unternehmensnachfolgen, Testamenten und digitalen Konten gibt es Neues.

Erbschaftsteuer: Reform steht bevor

Die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen steht auf dem Prüfstand. Ein Eckpunktepapier der SPD und eine Stellungnahme des ifo-Instituts – beide vom Januar 2026 – stellen die bisherigen Verschonungsregeln infrage.

Aktuell sind Verschonungsabschläge von bis zu 100 Prozent möglich. Voraussetzung: Erben halten bestimmte Behaltensfristen und Lohnsummenregelungen ein. Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkelkinder.

Die Finanzminister der Nordländer forderten im Juni 2026 eine Mindestbesteuerung von Betriebsvermögen. Sie wollen auch Modelle über Familienstiftungen einschränken. Ihr Argument: 2024 wurden in 45 Fällen Steuern von 3,4 Milliarden Euro erlassen – eine Erlassquote von 95 Prozent. Im Raum steht zudem die Einführung eines einmaligen Lebensfreibetrags von einer Million Euro.

BGH-Urteil: Neue Spielräume bei Firmenübergabe

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2026 eröffnet neue Möglichkeiten für die Übertragung von Familienunternehmen. Die Richter entschieden: Ein Leibrentenversprechen hemmt den Zehn-Jahres-Fristlauf für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Rente am Ertrag des übertragenen Gegenstands orientiert.

Anders sieht es bei Vorbehalten wie Nießbrauch oder Wohnrechten aus: Sie blockieren den Fristbeginn.

Eine zweite Entscheidung vom Juli 2026 stärkt die Rechte von Vertragserben. Ein im Erbvertrag vorbehaltenes Rücktrittsrecht schließt den Anspruch auf Rückforderung von Schenkungen nicht aus – solange der Erblasser dieses Recht nicht ausgeübt hat. Juristen sehen darin mehr Rechtssicherheit für vertraglich eingesetzte Erben.

Gemeinschaftliche Testamente: Wie der Ausstieg gelingt

Gemeinschaftliche Testamente entfalten nach dem Tod eines Ehegatten eine starke Bindungswirkung. Eine spätere Änderung wird dann schwierig.

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Zu Lebzeiten ist ein gemeinsamer Widerruf formlos möglich. Wer einseitig aussteigen will, muss den Widerruf notariell beurkunden und durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Nach dem Tod des ersten Partners gibt es mehrere Wege: ein notariell beurkundeter Zuwendungsverzicht oder eine Ausschlagung gegen Abfindung. Letztere ist an eine Sechs-Wochen-Frist ab Kenntnis der Testamentseröffnung gebunden. Auch ein lebzeitiges Eigeninteresse bei Schenkungen kann helfen, die Verfügungsfreiheit teilweise zurückzuerlangen.

Nachlassverzeichnis: Strenge Regeln für Notare

Ein notarielles Nachlassverzeichnis unterliegt hohen Anforderungen. Der BGH stellte im Juni 2024 klar: Ein Notar darf die Erstellung nicht wegen hohen Zeitaufwands oder mangelnder Mitwirkung des Erben verweigern – sofern zumutbare Ermittlungsansätze bestehen. Verbleibende Unklarheiten müssen dokumentiert werden.

Seit einem Urteil aus 2021 müssen Erben zudem das gesamte Verzeichnis eidesstattlich versichern. Damit übernehmen sie die Verantwortung für die Vollständigkeit der Angaben.

Digitaler Nachlass: Vorsorge wird wichtiger

Ein wachsendes Feld in der Nachlassplanung ist die Regelung digitaler Konten und Abonnements. Verbraucherschützer aus Halle (Saale) empfehlen, frühzeitig eine Übersicht aller Online-Dienste und Zugangsdaten zu erstellen.

Das Problem: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung für den Zugang zu Nutzerkonten. Manche Anbieter verlangen Erbscheine, andere verweigern den Zugriff ganz und schließen das Konto nur.

Schenkungen und Sozialhilfe: Fristen beachten

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Wer vor einer drohenden Bedürftigkeit verschenkt, muss rechtliche Fristen im Blick behalten. Beantragt der Beschenkte innerhalb von zehn Jahren Grundsicherung, kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern.

Noch härter: Bei vorsätzlicher Herbeiführung der Bedürftigkeit droht ein Ausschluss von der Grundsicherung für bis zu zehn Jahre. Betroffene erhalten dann nur eine gekürzte Hilfe zum Lebensunterhalt – und müssen später Kostenersatz leisten.

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