Deutschland, Europa

EU-Kommission will schnelles Internet durchsetzen

21.01.2026 - 11:20:45 | dpa.de

Europas digitale Unabhängigkeit und ein Binnenmarkt für das Netz: In den Digitalpolitik-Vorschlägen der EU-Kommission steckt viel drin. Was bedeuten die Ideen für Verbraucher?

  • Deutschland wird Prognosen zufolge auch bis 2030 keine vollständige Abdeckung mit Glasfaser erreichen. (Symbolbild) - Foto: Michael Reichel/dpa
  • Die EU-Kommission will bis spätestens 2035 DSL-Verbindungen durch moderne Anschlüsse ersetzen. (Symbolbild) - Foto: Fabian Sommer/dpa
  • Auch die Chefs der Deutschen Telekom sprachen sich in der Vergangenheit für neue Regeln auf dem Internetmarkt aus. (Archivbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
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Mehr Menschen in Deutschland und anderen EU-Staaten sollen schnelles Internet bekommen. Die EU-Kommission will durch eine Marktreform für eine bessere 5G-Netzabdeckung sowie mehr Glasfaser-Ausbau sorgen, wie aus einem in Straßburg vorgestellten Gesetzesvorschlag hervorgeht. 

Bis spätestens 2035 sollen in der gesamten EU demnach alte DSL-Verbindungen durch moderne Internetanschlüsse ersetzt werden. Dafür sollen die Mitgliedstaaten dem Vorschlag nach bis 2029 verbindliche Pläne vorlegen. 

Die Brüsseler Behörde betonte, dass die Verbraucher durch die DSL-Abschaltungen keine Nachteile erfahren dürften und sich auf eine durchgehende Versorgung mit Internet verlassen können müssten. Vereinzelte Ausnahmen soll es demnach geben, wenn Kupferleitungen noch immer die beste Lösung bleiben, etwa weil der Verbau von Glasfaser zu teuer ist. 

Wie die EU-Kommission bei 5G aufholen will

Daneben sollen die Vorschläge zu mehr Investitionen im Ausbau von Mobilfunknetzen führen. Europa war bei der Einführung von 5G hinter seinen internationalen Konkurrenten her gehinkt, wie die EU-Kommission einräumte. Sie führt das auch auf große Unterschiede zwischen den EU-Staaten bei der Genehmigung von Frequenzen zurück. Das soll besonders bei der nächsten Generation des Mobilfunkstandards (6G) nicht wieder passieren - auch um wirtschaftlich nicht den Anschluss zu verlieren. 

Daher soll besonders die Vergabe von Frequenzen an Telekommunikationsanbieter neu geregelt werden. Die EU-Kommission will die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen vereinheitlichen und zudem unbefristet machen, um Telekom, Vodafone und Co. mehr Planungssicherheit zu geben. In Deutschland hatten die zuletzt 2019 versteigerten Lizenzen eine Laufzeit bis 2040. 

Große Netzbetreiber wollen Gebühren von Netflix und Co. 

In Europa verbinden sich verschiedene Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone, Orange oder Telefónica gegenseitig, um den globalen Internetverkehr zu ermöglichen, oft in der Regel kostenfrei oder fast kostenlos. Auch kleinere Anbieter, große Streamingdienste, Unternehmen und Universitäten profitieren von diesem Prinzip. 

Große Telekommunikationsanbieter wollen jedoch zunehmend Gebühren von datenintensiven Diensten wie Netflix oder YouTube verlangen, da der Ausbau von Infrastruktur wie 5G hohe Kosten verursacht - an denen sich die Nutznießer bisher nicht beteiligen, so die Argumentation der Netzbetreiber. 

Kritiker: Dienste im Internet könnten teurer werden 

Die EU-Kommission schlägt zwar eine derartige Netzgebühr nicht vor, dafür aber die Möglichkeit einer Schlichtung durch Behörden, wenn sich in Verhandlungen zwischen Netzbetreibern, Cloud-Anbietern und Inhaltsanbietern keine Lösung ergibt. 

Kritiker befürchten, dass die Netzbetreiber dadurch mehr Geld von denen verlangen könnten, die sich mit ihnen zusammenschalten wollen. Die entstehenden Kosten könnten etwa Cloud-Anbieter oder Streamingplattformen auf die Kunden umlegen, befürchtet etwa die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auch die Monopolkommission - ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung in Fragen des Wettbewerbs berät - lehnt eine Schlichtung durch Behörden ab. 

Der Vorschlag der EU-Kommission ist eine Verordnung und keine Richtlinie - wäre also für Deutschland und die anderen Mitgliedsländer bindend. Bevor diese aber in Kraft treten kann, müssen sich zunächst das Europäische Parlament und die EU-Staaten damit befassen. Sie können dabei auch Änderungsvorschläge machen. Worauf sich die Institutionen einigen, ist offen.

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