Krankenversicherung: Kabinett schließt 19-Milliarden-Lücke ab 2027
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 03:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein umfassendes Gesetzespaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll eine für 2027 prognostizierte Finanzlücke von knapp 19 Milliarden Euro schließen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag Eilanträge gegen das Verfahren abgelehnt hat, steht der Reform nichts mehr im Weg.
Gericht weist Eilanträge zurück
Am heutigen Freitag beginnen die abschließenden Beratungen im Bundestag. Zuvor hatten Oppositionsabgeordnete versucht, das Verfahren per Eilantrag zu stoppen. Ihre Kritik: Erst am 6. Juli waren kurzfristige Änderungen am Gesetzestext eingebracht worden – im Umfang von knapp 300 Seiten.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Anträge am Donnerstag zurück. Ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis fehle, so die Begründung. Damit unterscheidet sich die Situation von früheren Verfahren, etwa zum Heizungsgesetz 2023. Gesundheitsministerin Nina Warken hält am Zeitplan fest – eine Verzögerung hätte finanzielle Nachteile bedeutet.
Das sind die Kernmaßnahmen
Die Reform soll ab 2027 wirksam werden. Ein zentraler Punkt: die Neuregelung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner. Ab 2028 wird für mitversicherte Ehegatten ohne Kinder unter 12 Jahren ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozentpunkten fällig.
Weitere Änderungen im Überblick:
- Leistungskürzungen: Homöopathie und Cannabisblüten werden nicht mehr von den Kassen bezahlt. Für bestimmte Operationen gilt künftig eine verpflichtende Zweitmeinung.
- Höhere Zuzahlungen: Der Mindestbetrag steigt auf 7,50 Euro, der Höchstdeckel auf 15 Euro.
- Beitragsbemessungsgrenze: Sie wird um 300 Euro angehoben – Gutverdiener zahlen damit mehr.
- Pharma-Sektor: Der Herstellerabschlag wird auf 15,5 Prozent festgelegt.
- Staatliche Zuschüsse: Ab 2027 erhöht der Bund seine Zuschüsse, unter anderem eine Milliarde Euro für die Krankenversicherung von Grundsicherungsempfängern.
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Weniger Transparenz bei Beitragserhöhungen
Eine brisante Änderung betrifft die Informationspflicht der Krankenkassen. Künftig müssen sie ihre Mitglieder nicht mehr schriftlich über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes informieren – weder postalisch noch digital.
Die Bundesregierung verspricht sich davon jährliche Einsparungen von rund 100 Millionen Euro an Porto- und Verwaltungskosten. Verbraucherschützer und Opposition kritisieren die Maßnahme scharf. Ohne direkte Benachrichtigung müssten Versicherte selbst aktiv nach Beitragserhöhungen suchen, um ihr Sonderkündigungsrecht rechtzeitig nutzen zu können.
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Gestaffelter Zeitplan
Die Reform greift schrittweise. Die meisten Einsparungen und neuen Vergütungsregeln gelten ab 2027. Für 2028 sind weitere Neuerungen geplant: neben der geänderten Ehegatten-Mitversicherung auch die Einführung einer Teil-Arbeitsunfähigkeit.
Der Gesundheitsausschuss billigte das Vorhaben am Donnerstag nach langwierigen Sitzungen. Das Bundesverfassungsgericht kündigte zudem an, am 23. Juli im Hauptsacheverfahren zum Heizungsgesetz allgemeine Leitlinien zu Beratungsfristen im Bundestag zu verkünden. Das könnte künftige Gesetzgebungsverfahren dieser Art grundlegend beeinflussen.
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