Pflegereform 2027: Vier neue Budgets ersetzen bisherige Einzelleistungen
06.07.2026 - 05:10:31 | boerse-global.de
Angehörige müssen sich durch Leistungsdschungel, Fristen und Reformpläne kämpfen. Was sich 2026 ändert – und was ab 2027 kommen soll.
Was Pflegegrad 1 aktuell bringt
Für Pflegegrad 1 gibt es kein direktes Pflegegeld. Dafür stehen andere Leistungen bereit: ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, die Erstattung von Pflegehilfsmitteln bis 42 Euro pro Monat und Zuschüsse für Wohnumbauten bis zu 4.180 Euro.
Pflegegeld für die Grade 2 bis 5
In den Pflegegraden 2 bis 5 variiert das monatliche Pflegegeld zwischen 347 und 990 Euro. Wer kurzfristig ausfällt, kann das Pflegeunterstützungsgeld nutzen: bis zu zehn Tage pro Jahr, maximal 1.356,30 Euro. Das entspricht etwa 90 Prozent des Nettoentgelts.
Seit Januar 2026 darf die ärztliche Bescheinigung dafür auch eine Pflegefachperson ausstellen. Das entlastet Hausärzte und beschleunigt den Prozess.
Digitale Angebote: Austausch per App
Digitale Beratungsformate gewinnen an Bedeutung. Der Verein „wir pflegen“ stellt in digitalen Cafés die App „mitpflegeleben“ vor – im Juli und August 2026. Die Angebote sollen den Austausch unter Angehörigen fördern und helfen, sich im Pflegesystem zurechtzufinden.
Die große Reform: Vier Budgets ab 2027
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht tiefgreifende Änderungen vor. Ab 2027 sollen bisherige Einzelleistungen in vier zentrale Budgets überführt werden. Gleichzeitig steigen die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3.
Die neuen Budgets im Überblick:
Wer sich im Leistungsdschungel der Pflegereform zurechtfinden will, erhält mit diesem Leitfaden eine klare Übersicht der vier neuen Budgets und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Pflegeunterstützungsgeld. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
- Entlastungsbudget: Ersetzt das bisherige Pflegegeld. Pflegegrad 2: 386 Euro, Pflegegrad 5: bis zu 1.079 Euro.
- Sachleistungsbudget: 889 Euro (PG 2) bis 2.529 Euro (PG 5).
- Sozialraumbudget: Ersetzt den Entlastungsbetrag. Ab PG 2: 175 Euro monatlich, unter 25 Jahren: 300 Euro.
- Überbrückungsbudget: 1.855 bis 2.285 Euro, je nach Pflegegrad.
Kritikpunkte an der Reform
Der Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 stößt auf Kritik. Auch die geplante Regelung für Neueinstufungen in den Pflegegraden 2 und 3 sorgt für Diskussionen: Sie sollen in den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget erhalten.
Für kinderlose Beitragszahler ist eine Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags auf 2,5 Prozent im Gespräch.
Regionalprojekte: „Pflegesensible Quartiere“ in Kiel
Anfang Juli 2026 startete in Kiel ein Modellprojekt für „pflegesensible Quartiere“. Das Land Schleswig-Holstein und die Pflegekassen fördern es mit 540.000 Euro. Ziel: die pflegerische Versorgung in der direkten Nachbarschaft stärken.
Fachverbände und Politik uneins
Der Deutsche Pflegerat forderte Anfang Juli 2026, die Versorgung konsequenter vom Menschen her zu denken. Community Health Nurses sollten flächendeckend etabliert werden. Reformen dürften nicht isoliert betrachtet werden – Prävention und Digitalisierung müssten als Investitionen begriffen werden.
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Kritik kam auch von den CDU/CSU-Fraktionschefs mehrerer Bundesländer. Bei einem Treffen in Wörlitz am 4. Juli 2026 bemängelten sie die geplante Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus. Auch die zeitliche Verzögerung bei Zuschlägen für stationäre Pflege stieß auf Ablehnung.
Die Fraktionsvorsitzenden forderten stattdessen, versicherungsfremde Leistungen künftig stärker aus Steuermitteln zu finanzieren. Nur so bleibe die Pflege bezahlbar.
