Pflegereform, Millionen

Pflegereform ab Januar 2027: Millionen zahlen deutlich mehr

04.07.2026 - 03:40:19 | boerse-global.de

Der Gesetzentwurf zur Pflegereform sieht ein neues Budgetsystem vor. VerbĂ€nde und LĂ€nder kritisieren geplante KĂŒrzungen bei RentenbeitrĂ€gen und HeimzuschĂŒssen.

Pflegereform 2027: Budgetsystem statt Pflegegeld sorgt fĂŒr Streit
Pflegereform - Eine Ă€ltere, faltige Hand wird von einer jĂŒngeren Hand sanft gehalten, im Hintergrund verschwommen offizielle Dokumente. 04.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ein neuer Gesetzentwurf sieht ein Budgetsystem vor – und stĂ¶ĂŸt auf heftige Kritik.

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wurde am 5. Juni vom Gesundheitsministerium vorgelegt. KernstĂŒck: Ab Januar 2027 soll ein Entlastungsbudget das bisherige Pflegegeld ersetzen. Doch die PlĂ€ne sorgen fĂŒr Widerstand bei VerbĂ€nden, Krankenkassen und aus der Landespolitik.

Was sich fĂŒr PflegebedĂŒrftige Ă€ndert

Das neue System bringt deutliche Unterschiede. FĂŒr Pflegegrad 5 sind kĂŒnftig bis zu 2.529 Euro monatlich als Sachleistungsbudget vorgesehen, dazu ein Entlastungsbudget von bis zu 1.079 Euro.

Anders sieht es fĂŒr NeuzugĂ€nge in den Pflegegraden 2 und 3 aus: Hier wird das Budget in den ersten drei Monaten nach der Einstufung halbiert. Auch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird neu geordnet. Ein ÜberbrĂŒckungsbudget fĂŒr die Kurzzeitpflege soll bei 1.855 Euro pro Jahr liegen.

Eine Dynamisierung der Leistungen ist erst zum 1. Januar 2028 geplant. Die Anpassung orientiert sich dann an der Kerninflationsrate – und klammert damit Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln aus.

Harte Einschnitte fĂŒr pflegende Angehörige

Besonders umstritten sind die geplanten KĂŒrzungen bei der UnterstĂŒtzung pflegender Angehöriger. Der Entwurf sieht vor, die RentenversicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr Pflegepersonen um 30 Prozent zu senken. KĂŒnftig wĂŒrden nur noch 70 Prozent der bisherigen BeitrĂ€ge abgefĂŒhrt.

Der Entlastungsbetrag fĂŒr Versicherte im Pflegegrad 1 (131 Euro monatlich) soll ersatzlos entfallen. Auch die Pauschale fĂŒr Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro pro Monat steht zur Streichung an.

Heimbewohner mĂŒssen tiefer in die Tasche greifen

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Ein Gutachten der DAK-Gesundheit vom 18. Mai warnt vor steigenden Kosten fĂŒr Heimbewohner. Grund: Die LeistungszuschlĂ€ge nach § 43c SGB XI sollen gestreckt werden. Der maximale Zuschuss wĂŒrde erst nach 54 statt wie bisher nach 36 Monaten erreicht.

Professor Heinz Rothgang berechnete die Folgen: Der monatliche Eigenanteil könnte unmittelbar um 161 Euro steigen. In den ersten viereinhalb Jahren der stationĂ€ren Versorgung entstĂŒnden zusĂ€tzliche Kosten von fast 20.000 Euro pro Person.

Pflegekassen droht Milliardendefizit

Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung bleibt angespannt. Fachleute beziffern das erwartete Defizit fĂŒr 2027 auf rund 7,6 Milliarden Euro – bei ĂŒber sechs Millionen PflegebedĂŒrftigen.

Bereits 2024 lagen die Eigenanteile fĂŒr einen Heimplatz im ersten Jahr durchschnittlich bei 2.870 Euro, die Gesamtkosten bei etwa 4.290 Euro pro Monat. Als eine Ursache gelten die gestiegenen Löhne in der Pflege: Seit der EinfĂŒhrung der Tarifbindung 2022 sind sie um 17 bis 22 Prozent gestiegen.

Um die Refinanzierung zu steuern, sieht der Reformvorschlag eine vorĂŒbergehende Aussetzung der Tariftreueregelung ab 2027 vor. Bestehende Löhne bleiben geschĂŒtzt, die automatische Refinanzierung durch die Kassen entfĂ€llt jedoch vorerst.

Politischer Widerstand wÀchst

Die geplante Verabschiedung des PNOG im Bundeskabinett verzögert sich. UrsprĂŒnglich war die Beratung fĂŒr den 6. Juli vorgesehen, wurde aber von der Tagesordnung genommen. Nun soll das Kabinett am 15. Juli entscheiden.

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Widerstand formiert sich besonders bei den Unionsfraktionschefs aus sechs BundeslĂ€ndern, darunter Baden-WĂŒrttemberg, Bayern und Sachsen. Sie kritisieren die RentenkĂŒrzungen fĂŒr Angehörige und die zeitliche Streckung der HeimzuschlĂ€ge – ein „Verschiebebahnhof zulasten der Kommunen“, so der Vorwurf.

SchĂ€tzungen zufolge könnte der Anteil der Heimbewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, bis 2035 auf ĂŒber 46 Prozent steigen. Parallel wird im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ĂŒber eine steuerfinanzierte Krankenabsicherung von BĂŒrgergeldempfĂ€ngern sowie die RĂŒckzahlung von Corona-Schulden an die Pflegeversicherung diskutiert.

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