Rentenreform: Kabinett plant Beschluss vor Weihnachten, Kapitalrente folgt 2027
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 06:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung verändert den Zeitplan für die anstehende Rentenreform. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte bei einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer Berlin an, dass das Kabinett wesentliche Teile der Reform noch vor Weihnachten 2026 beschließen soll.
Dieser Schritt umfasst jedoch nur den rentenrechtlichen Bereich im ausformulierten Zustand. Der kapitalmarktrechtliche Pfeiler, der die Einführung einer Kapital- beziehungsweise Aktienrente vorsieht, soll vorerst lediglich in Form von Eckpunkten verankert werden. Die detaillierte gesetzliche Ausformulierung folgt erst im Jahr 2027.
Neuer Fahrplan ersetzt ursprüngliche Koalitionspläne
Mit dieser Zweiteilung weichen die Koalitionsfraktionen von ihren früheren Vereinbarungen ab. Noch auf einer Klausurtagung im August 2026 war geplant gewesen, das gesamte Paket bis zum Ende des Jahres 2026 durch den Bundestag zu bringen. Nach den aktuellen Plänen soll der Gesetzentwurf zwar noch 2026 im Kabinett verabschiedet werden, die Befassung des Bundestags ist nun jedoch für das erste Quartal 2027 angesetzt.
Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer erklärte auf dem Chemie-Arbeitgeber-Tag in Berlin, sein Ministerium wolle die Reform so schnell wie möglich vorlegen; der Gesetzentwurf sei bereits zu 95 Prozent abgeschlossen. Bei einer Veranstaltung des Wirtschaftsforums der SPD in Berlin hatte Kanzler Merz betont, dass hohe Lohnnebenkosten den Standort belasten und die Rentenreform eine Voraussetzung zur Standortsicherung darstelle.
Debatte über Umsetzungstempo und Ausgestaltung
Innerhalb der Politik stößt das Vorgehen auf unterschiedliche Reaktionen. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt verteidigte die Verschiebung der Kapitalrente ins nächste Jahr damit, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen müsse.
Für Kapitalanlage, Verwaltung und Aufsicht seien völlig neue Strukturen nötig, zudem müsse das Verfahren der Deutschen Rentenversicherung angepasst werden. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil bezifferte das Volumen einer Anlage von zwei Prozent der Rentenversicherung am Kapitalmarkt auf jährlich 30 bis 40 Milliarden Euro.
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Kritik formulierte hingegen die Junge Gruppe der Unionsfraktion. Deren Vorsitzender Pascal Reddig forderte, die Kapitalrente brauche ein Gesetz und keine Absichtserklärung. Zudem gehöre die Abschaffung der Rente mit 63 in das Gesamtpaket.
Weitere Differenzen bestehen bei vorzeitigen Renteneintritten: Während Arbeitsminister Schweitzer ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie der Altersteilzeit im Blockmodell ablehnt, hatte eine Regierungskommission im Sommer 2026 in ihren 32 Empfehlungen unter anderem ein höheres Rentenalter und die Anhebung der Altersteilzeitgrenze von 55 auf 58 Jahre vorgeschlagen.
Nach Berechnungen von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, könnte eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente etwa 125.000 zusätzliche Vollzeitbeschäftigte schaffen. Das Institut der deutschen Wirtschaft erklärte, eine Kapitalsäule erhöhe zunächst den Beitragssatz, während eine Begrenzung vorzeitiger Renteneintritte ihn dämpfe.
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Finanzielle Eckpunkte und weitere Vorsorgemaßnahmen
Die geplante Kapitalrente soll ab dem Jahr 2028 greifen. Der Rentenbeitragssatz soll ab 2028 jährlich um 0,5 Prozent des Bruttogehalts bis zu einem Zuwachs von zwei Punkten steigen und ab 2032 bei 20,6 Prozent liegen. Dieser Zusatzbeitrag wird auf einem gesonderten Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt.
Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent und bleibt auch 2027 stabil, bevor er 2028 um 1,1 Punkte auf 19,7 Prozent steigt; für 2029 werden 19,9 Prozent erwartet.
Die Haltelinie ist gesetzlich bis 2031 festgeschrieben. Für das Jahr 2026 beläuft sich der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung auf 97,6 Milliarden Euro, die gesamten Bundesmittel liegen bei gut 128 Milliarden Euro.
Bereits am 16. Oktober 2026 beschloss der Bundestag zudem die Einführung der Frühstart-Rente zum 1. Januar 2027. Für die Geburtsjahrgänge 2020 mit 773.000 Geburten und 2021 mit 795.000 Geburten zahlt der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro ein, insgesamt 1440 Euro pro Kind, angelegt durch die Deutsche Bundesbank. Hierfür plant der Bund Zuschüsse von 2,257 Milliarden Euro.
Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts wird zum 1. Juli 2027 zudem eine Rentenerhöhung um 4,09 Prozent für 21 Millionen gesetzlich versicherte Rentner erwartet, nachdem die Bezüge im Jahr 2026 um 4,24 Prozent gestiegen waren. Die Bruttostandardrente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren würde sich damit vorläufig von monatlich 1913 Euro auf 1992 Euro erhöhen.
