Riester-Bausparvertrag: BGH erklärt Jahresentgelte für unwirksam
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 23:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Erben müssen sich auf neue Regeln und aktuelle Urteile einstellen. Besonders Immobilienbewertungen, Steuerprivilegien und virtuelle Vermögenswerte sorgen für Klarheit – aber auch für neue Fallstricke.
Wertermittlung: Wer zahlt das Gutachten?
Bei Pflichtteilsansprüchen wird die Immobilienbewertung zum zentralen Punkt. Pflichtteilsberechtigte haben nach § 2314 BGB ein Recht auf Wertermittlung. Die Kosten für ein Gutachten trägt der Nachlass – und damit die Erbengemeinschaft.
Der Bewertungsstichtag ist der Todestag des Erblassers. Wird die Immobilie kurz danach verkauft, gilt der tatsächliche Erlös als Marktwert. Kommt es in der Erbengemeinschaft zum Streit, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung oder eine Klage.
Steuerfrei? Nur bei echtem Wohnen
Das Finanzgericht Düsseldorf macht klare Vorgaben: Die Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 ErbStG gilt nur, wenn der Erblasser die Immobilie bis zum Tod tatsächlich selbst bewohnt hat. Ein geplanter Einzug reicht nicht.
Bei Schenkungen unter Lebenden ist der Nießbrauchsvorbehalt ein beliebtes Instrument. Der Bundesfinanzhof bestätigte am 14. Januar 2026: Der Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung.
Abfindung für Nießbrauch: Steuerfalle beachten
Wer auf ein Nießbrauchsrecht verzichtet und eine Abfindung kassiert, muss aufpassen. Der Bundesfinanzhof entschied bereits am 10. Oktober 2025: Die Zahlung ist steuerpflichtig, wenn das Recht zuvor für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genutzt wurde. Die Abfindung ersetzt dann die wegfallenden Mieteinnahmen.
Der BGH hat Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unwirksam erklärt. Betroffene Kunden oder deren Erben können unzulässige Gebühren von bis zu 24 Euro pro Jahr rückwirkend zurückfordern. Jetzt kostenlose Rückforderungs-Anleitung sichern
Erbschein: Hohe Hürden für Bevollmächtigte
Das Oberlandesgericht Hamm stellt klare Anforderungen: Ein Vorsorgebevollmächtigter darf eine eidesstattliche Versicherung für den Erbschein nur abgeben, wenn der Vorsorgefall ärztlich bescheinigt ist. Eine bloße Vollmachtsurkunde reicht nicht.
Sozialrecht: Erbschaft als Vermögen
Seit Juli 2023 werden Erbschaften beim Bürgergeld nicht mehr als Einkommen über sechs Monate verteilt, sondern als Vermögen gewertet. Entscheidend ist das verwertbare Vermögen nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten. Seit Juli 2026 gelten zudem altersgestaffelte Freibeträge.
Digitaler Nachlass: Gaming-Accounts sind vererbbar
Chinesische Gerichte sorgten im Juli 2026 für eine wegweisende Entscheidung: Gaming-Accounts und virtuelle Gegenstände mit Marktwert sind vererbbar. Anbieter müssen die Übertragung innerhalb von 15 Tagen ermöglichen. Persönliche Chatverläufe bleiben allerdings ausgenommen.
Erben aufgepasst: Unwirksame Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen können noch Jahre später zurückgefordert werden – wenn Sie die richtigen Fristen beachten. Diese Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie als Erbe vorgehen. Rückforderungs-Checkliste für Erben anfordern
Riester-Bausparen: Gebühren unwirksam
Der Bundesgerichtshof erklärte am 28. Juli 2026 Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unwirksam. Betroffene Kunden oder ihre Erben können unzulässige Gebühren von bis zu 24 Euro pro Jahr für mindestens drei Jahre rückwirkend zurückfordern. Die Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
