Steuerreform, Kabinett

Steuerreform 2027: Kabinett beschließt 10 Mrd. Euro Entlastung

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht höhere Freibeträge und mehr Kindergeld vor, zugleich sollen Spitzenverdiener mit neuen Tarifen stärker belastet werden.

Steuerreform 2027: Kabinett plant Entlastungen und neue Spitzensätze
Moderner, minimalistischer Schreibtisch vor einem unscharfen modernen Bürogebäude bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 verabschiedet. Die geplanten Maßnahmen sehen ab dem Jahr 2028 ein jährliches Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro vor. Während die Reform deutliche Anpassungen bei Freibeträgen und dem Kindergeld beinhaltet, führt sie gleichzeitig neue Steuersätze für sehr hohe Einkommen ein.

Anpassungen bei Grundfreibeträgen und Kindergeld

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die schrittweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser soll im Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen und im darauffolgenden Jahr 2028 einen Wert von 12.900 Euro erreichen.

Parallel dazu sieht der Entwurf eine Erhöhung des Kindergeldes vor. Ab 2027 ist eine Anhebung auf 267 Euro je Kind und Monat geplant, gefolgt von einer weiteren Steigerung auf 272 Euro im Jahr 2028.

Zudem umfasst die Reform eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.430 Euro. Für Steuerpflichtige mit mittlerem Einkommen ergeben sich daraus spürbare Auswirkungen.

Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums zufolge könne eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 5.600 Euro pro Monat mit einer jährlichen Entlastung von 632 Euro rechnen. Insgesamt sollen Familien mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen jährlich um mehr als 600 Euro entlastet werden.

Neuregelung der Steuersätze für hohe Einkommen

Die Reform sieht signifikante Verschiebungen bei den Steuertarifen vor. Der Spitzensteuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen werden zudem neue Stufen für Höchstverdiener eingeführt.

Die sogenannte Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent soll ab einem Einkommen von 250.000 Euro erhoben werden. Darüber hinaus ist eine neue Superreichensteuer geplant: Ab einer Grenze von 280.000 Euro wird ein Steuersatz von 47 Prozent fällig.

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Die finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt sind im Gesetzentwurf detailliert beziffert. Das Bundeskabinett beziffert die Steuermindereinnahmen für das Jahr 2027 auf 1.5 Mrd. Euro. Für das Jahr 2028 wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen um 5,6 Mrd. Euro gerechnet, bevor das volle Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro jährlich erreicht wird.

Diskussion um die kalte Progression und wirtschaftliche Kritik

Trotz der beschlossenen Entlastungen steht der Entwurf in der Kritik, da er die kalte Progression nicht vollständig ausgleicht. Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) stimmte dem Entwurf im Kabinett zwar zu, forderte jedoch in einem Schreiben den vollständigen Ausgleich dieses Effekts. Sie warnte davor, dass die aktuelle Bundesregierung andernfalls die erste seit 2015 wäre, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression umsetzt. Sie bezeichnete die Reform zudem als eine Form der heimlichen Steuererhöhung.

Finanzminister Klingbeil (SPD) wies diese Kritik zurück und betonte, dass eine Opposition innerhalb der Regierung letztlich allen Beteiligten schaden werde. Er verwies darauf, dass die Union zuvor Erhöhungen der Erbschaftsteuer sowie des Spitzensteuersatzes abgelehnt habe. Dennoch zeige er sich offen für weitere Entlastungen im parlamentarischen Verfahren.

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Auch vonseiten der Wirtschaft und Forschunginstituten gibt es Vorbehalte:
* Der Ökonom Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kritisierte, dass die kalte Progression bereits im Jahr 2025 rund 35,7 Mio. Steuerpflichtige mit durchschnittlich 221 Euro belastet habe und der vorliegende Entwurf keinen vollen Ausgleich schaffe.
* Das DIW bemängelte das Fehlen ausreichender Entlastungen für die Jahre 2027 und 2028. Um die kalte Progression vollständig zu kompensieren, wäre nach Einschätzung der Experten ein Ausgleich von 15 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich.
* Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertete die Reform als eine steuerpolitische Enttäuschung.

Innerhalb der Koalition forderte die SPD-Abgeordnete Heiligenstadt eine klare Gegenfinanzierung der Maßnahmen, während die FDP durch den Abgeordneten Kubicki kritisierte, dass durch die Reform effektiv niemand mehr zur Verfügung habe. Die Union kündigte an, den Ausgleich der kalten Progression im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingehend prüfen zu wollen.

Mehr zum Thema bei taz: „Kabinett beschließt Steuerreform: Steuerreform ohne wirkliche Entlastung“

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