BGH macht Facebook-Nutzern nach Datendiebstahl Hoffnung
11.11.2024 - 16:41:08Nach einem Datendiebstahl bei Facebook können viele Betroffene auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einer vorlĂ€ufigen EinschĂ€tzung deutlich, dass schon der Verlust der Kontrolle ĂŒber die eigenen Daten dafĂŒr ausreichen könnte. Dieser mĂŒsse nachgewiesen werden, jedoch nicht etwaige immaterielle SchĂ€den wie besondere BefĂŒrchtungen oder Ăngste, sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Sein Urteil will der BGH aber erst spĂ€ter sprechen. Es ist entscheidend fĂŒr zahlreiche andere Verfahren an deutschen Gerichten.
Mehr als eine halbe Milliarde Betroffene weltweit
Hintergrund ist ein Datenschutzvorfall: Im April 2021 hatten Unbekannte Daten von rund 533 Millionen Nutzerinnen und Nutzern aus 106 LĂ€ndern öffentlich im Internet verbreitet, die sie abgegriffen hatten, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Hiergegen hagelte es Klagen, die bisher an Land- und Oberlandesgerichten zum GroĂteil keinen Erfolg hatten. Eine höchstrichterliche KlĂ€rung steht aber noch aus.Â
Der BGH hat sich nun eine neue Möglichkeit zunutze gemacht und einen Fall zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Der sechste Zivilsenat will hierbei grundlegende Rechtsfragen klĂ€ren - etwa ob der Verlust der Kontrolle ĂŒber die betroffenen Daten einen immateriellen Schaden begrĂŒndet und wie dieser zu bemessen wĂ€re. (Az. VI ZR 10/24)
Nutzerfreundliche SichtweiseÂ
Richter Seiters erklĂ€rte, im konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen habe der KlĂ€ger angegeben, seine Telefonnummer nur gezielt weiterzugeben. Nach dem Diebstahl habe der Mann nach eigenen Angaben unter anderem groĂes Unwohlsein empfunden und ein manifestiertes Misstrauen gegenĂŒber E-Mails und SMS gehabt.
Auch mit Blick auf mögliche kĂŒnftige SchĂ€den erwĂ€gt der Senat nach vorlĂ€ufiger EinschĂ€tzung eine nutzerfreundliche Auslegung. Immerhin seien die Rechte der informellen Selbstbestimmung und des Schutzes personenbezogener Daten verletzt, erlĂ€uterte Seiters.
Das Landgericht Bonn hatte der Klage teilweise stattgegeben und dem KlÀger 250 Euro zugesprochen, wie Seiters sagte. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage hingegen in zweiter Instanz ab. Gegen diese Entscheidung ist der Mann am BGH in Revision gegangen.
Meta hĂ€lt Klagen fĂŒr haltlos
Der BGH-Anwalt des Facebook-Mutterkonzerns Meta, Christian Rohnke, mahnte, die DarlegungsansprĂŒche nicht zu sehr abzusenken. Auch reicht aus seiner Sicht der bloĂe Kontrollverlust nicht aus, um Schaden geltend zu machen. «Wenn ĂŒberhaupt kann immaterieller Schaden in belĂ€stigenden Anrufen liegen.» Hier mĂŒsse aufgezeigt werden, dass die Zahl gestiegen sei. Auch mĂŒssten KlĂ€ger laut Rohnke Indizien vorweisen, dass sie wegen des Vorfalls beispielsweise nun Ă€ngstlich seien - etwa indem sie ihre Rufnummer wechselten.
Meta ist ĂŒberzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegrĂŒndet. «Bei diesem Vorfall wurden keine Facebook-Systeme gehackt und es gab keinen DatenschutzverstoĂ», betonte Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields nach der Verhandlung. Er verwies auf mehr als 6.000 Ă€hnliche FĂ€lle, die Meta schon an deutschen Gerichten gewonnen habe.


