ROUNDUP, Bundesregierung

Bundesregierung will Frist von Habecks 'Heizungsgesetz' verschieben

29.04.2026 - 16:30:44 | dpa.de

Die Bundesregierung will angesichts von Verzögerungen bei der geplanten Reform des "Heizungsgesetzes" noch bestehende Fristen verlÀngern.

Damit soll verhindert werden, dass aktuelle Regeln des bisherigen GebĂ€udeenergiegesetzes Anfang Juli in Kraft treten - konkret die Vorgabe, dass in grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mĂŒssen. Das erfĂŒllen zum Beispiel WĂ€rmepumpen.

Ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte in Berlin, es solle im Sommer keine Rechtsunsicherheit geben, sollte das neue GebÀudemodernisierungsgesetz noch nicht zum 1. Juli in Kraft sein. Ziel beim neuen Gesetz sei ein zeitnaher Abschluss, Genauigkeit gehe aber vor Schnelligkeit.

Reform geplant

Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte fĂŒr ein neues GebĂ€udemodernisierungsgesetz vorgelegt. Das von der Ampel und maßgeblich vom frĂŒheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (GrĂŒne) vorangetriebene GebĂ€udeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, soll grundlegend reformiert werden. Zentrale Vorgaben sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung. Eckpunkte fĂŒr eine Reform sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden. Die Reform ist heftig umstritten. UmweltverbĂ€nde warnen unter anderem vor einer Kostenfalle bei Gas.

Bisherige Regelung

Die 65-Prozent-Regelung gilt bisher nur fĂŒr Neubaugebiete. Das bestehende GebĂ€udeenergiegesetz sieht vor, dass in einem bestehenden GebĂ€ude in StĂ€dten von mehr als 100.000 Einwohnern nur bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht oder eine neue Heizungsanlage eingebaut werden kann, die nicht die 65-Prozent-Regelung erfĂŒllt. FĂŒr Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein WĂ€rmeplan erstellt werden.

Die Frist 30. Juni soll nun durch eine neue Frist 31. Oktober ersetzt werden - mit dem Ziel, dass die 65-Prozent-Regelung gar nicht mehr wirksam wird, weil bis dahin das neue Gesetz in Kraft ist.

Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen sagte: "Die Uhr bei den kommunalen WĂ€rmeplĂ€nen und im Heizungskeller tickt. Es ist gut, dass mit der geplanten FristverlĂ€ngerung der zeitliche Druck entschĂ€rft wird. Die geplante FristverlĂ€ngerung im GebĂ€udeenergiegesetz sorgt dafĂŒr, dass ab dem 1. Juli in grĂ¶ĂŸeren Kommunen keine Regelungen in Kraft treten, die den Markt vollends verwirren und nur fĂŒr wenige Monate gelten wĂŒrden."

Noch keine Einigung ĂŒber Reform

Die geplante Neuregelung soll an ein Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europĂ€ischen Regelungen zum Ökodesign angehĂ€ngt werden. In der Kabinettsvorlage heißt es, das neue GebĂ€udemodernisierungsgesetz befinde sich in Vorbereitung. Angestrebt werde ein Kabinettstermin im Mai.

Reiche hatte sich in der vergangenen Woche zuversichtlich gezeigt, dass es bald eine Einigung ĂŒber die Reform gibt. Die CDU-Politikerin hatte gesagt, es seien noch mietrechtliche Fragen zu klĂ€ren.

Die SPD pocht bei der Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf einen starken Mieterschutz. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte gesagt: "Es darf nicht passieren, dass Vermieter Heizungen einbauen, die zwar in der Anschaffung billig sind, aber die Mieter das Risiko fĂŒr das immer teurere Gas tragen." Der Deutsche Mieterbund sowie viele Experten fĂŒrchten Kostensteigerungen fĂŒr Mieterinnen und Mieter.

Der GrĂŒnen-Energiepolitiker Alaa Alhamwi sagte, das geplante GebĂ€udemodernisierungsgesetz wĂ€re ein klarer RĂŒckschritt. "Am besten wĂ€re daher, es kĂ€me gar nicht." Das anhaltende Hin und Her der Bundesregierung sorge fĂŒr zusĂ€tzliche Verunsicherung in einer Branche, die ohnehin unter großem Druck stehe.

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