Pistorius: LĂ€ngere Auslandsreise muss nicht angezeigt werden
08.04.2026 - 11:18:52 | dpa.deVerteidigungsminister Boris Pistorius will noch in dieser Woche eine Ausnahme von der im Wehrdienstgesetz grundsĂ€tzlich angelegten Meldepflicht fĂŒr lange Auslandsreisen wehrfĂ€higer MĂ€nner. «Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen â alle dĂŒrfen selbstverstĂ€ndlich verreisen und brauchen derzeit dafĂŒr auch keine Genehmigung», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Ein lĂ€ngerer Auslandsaufenthalt mĂŒsse also auch nicht angezeigt werden.
Zuvor hatte es erheblichen Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz ĂŒber den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsĂ€tzlich alle MĂ€nner im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen mĂŒssten.Â
Das Verteidigungsministerium hatte dazu erklĂ€rt, es werde durch Verwaltungsvorschriften klargestellt, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei. Scharfe Kritik am Ministerium und auch dem Minister ebbte nach den ĂuĂerungen vom Wochenende aber nicht ab.Â
Scharfe Kritik der Opposition
Die Verteidigungsexpertin der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, sagte der «Rheinischen Post»: «Gerade ein Minister, der die groĂen Linien mit der Bevölkerung besprechen will, muss dafĂŒr sorgen, dass das handwerkliche GeschĂ€ft im eigenen Haus lĂ€uft.»
Die AfD erklĂ€rte, Pistorius sei gezwungen, eine signifikante Fehlkonstruktion im neuen Wehrdienstgesetz einzugestehen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner teilte mit: «Das derzeitige MĂ€nner-Ausreisechaos offenbart einmal mehr die eklatante Ăberforderung der Bundesregierung. Statt klarer, nachvollziehbarer und rechtssicherer Regelungen erleben wir ein politisches Flickwerk, das bei Betroffenen und Ăffentlichkeit gleichermaĂen fĂŒr Verunsicherung sorgt.»Â
Pistorius kĂŒndigte an, fĂŒr den Spannungsfall wĂŒrden entsprechende Verfahren etabliert. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geĂ€nderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig â «und zwar vorsorglich».Â
Im Verteidigungsfall wissen, wer tatsĂ€chlich verfĂŒgbar ist
Pistorius sagte dazu: «Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und mĂŒssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingefĂŒhrt werden mĂŒsste, hĂ€tten wir eine andere Ausgangslage. Dann wĂ€re es fĂŒr uns entscheidend zu wissen, wer tatsĂ€chlich verfĂŒgbar ist und wer nicht.»
Er wies darauf hin, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. «DafĂŒr habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurĂŒckgreifen zu mĂŒssen, der nicht verfĂŒgbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt», sagte Pistorius.Â
Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, UmzĂŒge anzeigen.
Verteidigungsministerium muss ĂŒber Aufwuchs berichten
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung fĂŒr junge MĂ€nner ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige fĂŒr einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 MĂ€nnern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. Zudem soll es 200.000 Soldatinnen und Soldaten in der Reserve geben. Diese soll wesentlich aus den MĂ€nnern und Frauen aufgebaut werden, die den neuen Wehrdienst leisten.
Mitte Januar hatte die Bundeswehr damit begonnen, Fragebögen zum Wehrdienst zu verschicken. Sie gehen an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die seit Jahresbeginn volljĂ€hrig geworden sind. Insgesamt umfasst der Jahrgang 2008 knapp 700.000 junge MĂ€nner und Frauen. Junge MĂ€nner mĂŒssen die Fragen beantworten, Frauen können das freiwillig tun. Hintergrund ist die Regelung im Grundgesetz, das eine Wehrpflicht nur fĂŒr MĂ€nner kennt.
Um das Gesetz fĂŒr den neuen Wehrdienst hatte es wiederholt Streit gegeben, der sich vor allem um die Frage der Freiwilligkeit drehte. Letztlich setzte sich in der Koalition die SPD-Linie durch, die auf Freiwilligkeit pochte.Â
Allerdings wurden Zielmarken fĂŒr den sogenannten Aufwuchs â also mehr Soldatinnen und Soldaten in der Truppe â festgelegt. Alle sechs Monate soll das Verteidigungsministerium darlegen, ob die PlĂ€ne noch im Ziel liegen. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Bundestag ĂŒber eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.Â
Mit dem Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und die in der Folge geĂ€nderten Nato-Ziele. Dazu gehören auch der Kauf von Waffen, MilitĂ€rtechnik und AusrĂŒstung im hohen dreistelligen Milliardenbereich.
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