Ministerium sieht MÀngel bei IGeL-AufklÀrung
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 00:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.deDas Verhalten der Patienten, auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit unklarem Nutzen oder einem möglichen Schadenspotenzial anzunehmen, deute auf eine "unzureichende Umsetzung der AufklĂ€rungspflichten in den Praxen hin", schrieb der Parlamentarische GesundheitsstaatssekretĂ€r Tino Sorge (CDU). Die Ăberwachung und Sanktionierung von VerstöĂen gegen die AufklĂ€rungspflichten liege bei den LandesĂ€rztekammern, stellte er klar. Ein Regelungsbedarf auf Bundesebene bestehe nicht, da der bestehende Rechtsrahmen fĂŒr den Patientenschutz "vollumfĂ€nglich und lĂŒckenlos normiert" sei.
Auch ein Verbot bestimmter IGeL-Angebote, wie es zum Beispiel vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), gefordert wird, lehnt das Ministerium ab. "Ein pauschales gesetzliches Verbot von Leistungen wĂŒrde unzulĂ€ssig in die Ă€rztliche Therapiefreiheit und in das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen", argumentierte Sorge.
Schwartze hatte konkret die Ultraschalluntersuchung zur KrebsfrĂŒherkennung der Eierstöcke und der GebĂ€rmutter genannt. Hier wĂŒrden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt, argumentierte er. Nach Angaben von Sorge plant die Regierung auch keinen gesetzlichen Eingriff, um zu verhindern, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden. Dieses Vorgehen wird von VerbraucherschĂŒtzern und dem Medizinischen Dienst immer wieder angeprangert.
Der GrĂŒnen-Gesundheitspolitiker Armin Grau mahnte "klare gesetzliche Regelungen" an. Konkret forderte er unter anderem die Dokumentation der IGeL-AufklĂ€rung in der elektronischen Patientenakte sowie eine klare Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden. "Nur mit mehr Transparenz, wirksamen Kontrollen und einem besseren Schutz der Patienten kann verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen medizinische Entscheidungen beeinflussen", sagte er dem RND.
