Deutschland, Bundesregierung

Kanzler verteidigt Einschnitte bei Unterhaltsvorschuss

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 14:00 Uhr, dpa.de

Die Kosten für die staatliche Leistung seien aus dem Ruder gelaufen, sagt Friedrich Merz. Das letzte Wort ist aber offenbar noch nicht gesprochen.

Gibt es noch Änderungen bei der umstrittenen Reform des Unterhaltsvorschusses?  - Bild: Michael Kappeler/dpa
Gibt es noch Änderungen bei der umstrittenen Reform des Unterhaltsvorschusses? - Bild: Michael Kappeler/dpa

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden verteidigt. Gleichwohl sieht der CDU-Chef offenbar noch Verhandlungsspielraum: «Das ist eine Abwägung, die wir vornehmen, keine abgeschlossene Gesetzgebung.» Man werde darüber in der Koalition noch ausgiebig sprechen, fügte Merz hinzu.

Den Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16. Das stößt auf Kritik auch beim Koalitionspartner SPD.

Merz sagte, die Kosten für diese Leistung hätten sich binnen acht Jahren vervierfacht. Angesichts der akuten Finanznot der Kommunen und eines Defizits von jährlich 30 Milliarden Euro sei das nicht auf Dauer leistbar. «Deswegen wollen wir versuchen, das zu korrigieren, ohne dass die Kinder davon betroffen sind», sagte Merz. Man wolle die Situation der Betroffenen verbessern und jene stärker zum Unterhalt heranziehen, die dazu verpflichtet seien.

Auf Nachfrage zu den Folgen für 16- bis 18-Jährige sagte er: «Die Unterhaltsleistungen, die Kindergeldleistungen sind davon nicht betroffen. Das ist ein Vorschuss, der gezahlt wird, damit diejenigen, die darauf angewiesen sind, Unterhalt zu bekommen, ihn haben, auch wenn diejenigen, die ihn leisten müssen, ihn nicht zahlen.»

Früher sei er bis zum Alter von zwölf Jahren gezahlt worden, jetzt bis 18, man wolle zurückgehen auf 16 Jahre, «weil wir auch davon ausgehen, dass mit Schule und Betreuung die Eltern oder die Mütter, die alleinstehenden Elternteile in der Lage sind, dann auch Arbeit aufzunehmen, was wir ja alle gemeinsam wollen».

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