Gericht: Bundestag darf Abgeordnetenmitarbeitern Ausweis verweigern
13.02.2026 - 11:18:06Nach der Hausordnung des Deutschen Bundestages und den Zugangs- und Verhaltensregeln mĂŒssen sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer ZuverlĂ€ssigkeitsĂŒberprĂŒfung unterziehen, bevor ihnen Ausweise ausgestellt werden. Die Bundestagsverwaltung hatte dem KlĂ€ger die Ausstellung aufgrund von Zweifeln an der ZuverlĂ€ssigkeit des Mitarbeiters verweigert. Das hatte zur Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugang zu nicht öffentlichen GebĂ€uden des Deutschen Bundestages erhielt.
Das Oberverwaltungsgericht erklĂ€rte, dass der betroffene Mitarbeiter auch im Beschwerdeverfahren nicht ĂŒberzeugend dargelegt habe, dass er die nötige ZuverlĂ€ssigkeit besitze. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen und zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko fĂŒr die Funktions- und ArbeitsfĂ€higkeit des Deutschen Bundestages darstelle.
Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts wies auch den Einwand des Mitarbeiters zurĂŒck, dass die Entscheidung der Verwaltung ohne ausreichende gesetzliche Grundlage getroffen wurde. Die Hausordnung des Bundestages biete eine ausreichende ErmĂ€chtigungsgrundlage, so die Richter. Der Beschluss ist unanfechtbar. @ dts-nachrichtenagentur.de
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