Thema: Verzugszinsen

Bundesfinanzhof, Zollzinsen

Bundesfinanzhof: Zollzinsen als außerordentlicher Aufwand bei Unternehmensbewertung

Ein moderner Schreibtisch mit juristischem Hammer und Finanzunterlagen als Symbol für eine steuerliche Unternehmensbewertung. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner Schreibtisch mit juristischem Hammer und Finanzunterlagen als Symbol für eine steuerliche Unternehmensbewertung. - Foto: über boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof stuft Verzugszinsen auf Zollabgaben als außergewöhnliche Belastung ein. Dies beeinflusst die steuerliche Unternehmensbewertung im Ertragswertverfahren maßgeblich.

boerse-global.de, 30.07.26 03:18 Uhr
Ein stilisiertes, leuchtendes Euro-Symbol vor einem verschwommenen Hintergrund aus abstrakten Finanzdaten und Code, der digitale Steuern darstellt. - Foto: über boerse-global.de
Ein stilisiertes, leuchtendes Euro-Symbol vor einem verschwommenen Hintergrund aus abstrakten Finanzdaten und Code, der digitale Steuern darstellt. - Foto: über boerse-global.de
Steuerzinsen verdoppelt: 3,6 statt 1,8 Prozent ab 2027 - Foto: über boerse-global.de
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Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Stift auf ein Steuerformular zeigt, mit einem Rechner und Kalender im unscharfen Hintergrund. - Foto: über boerse-global.de
Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Stift auf ein Steuerformular zeigt, mit einem Rechner und Kalender im unscharfen Hintergrund. - Foto: über boerse-global.de
Steuern: Bis 30. Juni handeln und Verzugszinsen stoppen - Foto: über boerse-global.de
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Steuern Juni: Verzugszinsen ab 1. Juni für Nachzahlungen 2024 - Foto: über boerse-global.de
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Steuererklärung 2024: Verzugszinsen ab Juni 2026 für Verspätete - Foto: über boerse-global.de
Steuererklärung 2024: Verzugszinsen ab Juni 2026 für Verspätete - Foto: über boerse-global.de
Steuererklärung 2024: Letzte Chance bis 30. Juni für zinsfreie Zahlung - Foto: über boerse-global.de
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