Arbeitsrecht 2027: Sonntagsarbeit bis acht Stunden fĂŒr BĂ€ckereien
05.07.2026 - 18:04:09 | boerse-global.de
Die Bundesregierung einigte sich in ihrem Reformpaket auf neue Regelungen fĂŒr BĂ€ckereien, Konditoreien und Bibliotheken. Bislang waren maximal drei Stunden Sonntagsarbeit erlaubt â kĂŒnftig sind bis zu acht Stunden fĂŒr BĂ€ckereien und sechs Stunden fĂŒr Bibliotheken vorgesehen.
Umsetzung bleibt LĂ€ndersache
Die Reform erfordert eine Anpassung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Die konkreten Ladenschlusszeiten regeln jedoch die BundeslĂ€nder selbst. Bayern will etwa an der alten Dreistundenregelung festhalten. Die Umsetzung dĂŒrfte also uneinheitlich ausfallen.
BĂ€ckerverband begrĂŒĂt â kritisiert aber SteuerplĂ€ne
Der Zentralverband des Deutschen BĂ€ckerhandwerks lobte die Gleichstellung mit anderen Gastronomiebetrieben. Endlich werde eine langjĂ€hrige Forderung erfĂŒllt. Gleichzeitig kritisierte der Verband die geplante Anhebung der Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs von zwei auf fĂŒnf Prozent.
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Um die lÀngeren Arbeitszeiten attraktiver zu machen, bleiben SonntagszuschlÀge bis zu 75 Euro pro Stunde steuerfrei.
Weitere BeschlĂŒsse: KĂŒndigungsschutz und Krankmeldungen
Das Reformpaket enthĂ€lt 34 Einzelpunkte. So wird der KĂŒndigungsschutz fĂŒr Hochverdiener gelockert. Befristete VertrĂ€ge sollen kĂŒnftig bis zu 48 Monate laufen und bis zu sechsmal verlĂ€ngert werden können â ohne Schriftformerfordernis.
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Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Schon ab dem ersten Krankheitstag ist eine Àrztliche Bescheinigung nötig. Mediziner warnen vor erhöhtem Ansteckungsrisiko in den Praxen.
Steuerentlastung fĂŒr Durchschnittsverdiener
Ab Januar 2027 plant die Regierung Entlastungen von insgesamt zehn Milliarden Euro. Bei Einkommen bis 60.000 Euro soll die jÀhrliche Steuerlast um bis zu 600 Euro sinken. Die Reichensteuer steigt gleichzeitig: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro.
