Kommunaler Dienst: E 6 FachkrÀfte verdienen bis 3.926 Euro
05.07.2026 - 18:04:09 | boerse-global.de
Die Entgeltgruppe E 6 ist dabei zentral fĂŒr FachkrĂ€fte mit abgeschlossener Berufsausbildung â und die VergĂŒtung ist bis FrĂŒhjahr 2027 festgeschrieben.
Bis zu 3.926 Euro brutto im Monat
Die neue Entgelttabelle fĂŒr den Bereich der Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbĂ€nde (VKA) gilt vom 1. Mai 2026 bis mindestens 31. MĂ€rz 2027. In der Entgeltgruppe E 6 startet das monatliche Bruttogehalt in Stufe 1 bei 3.240 Euro. Nach einem Jahr steigen BeschĂ€ftigte in Stufe 2 auf 3.440 Euro. Die höchste Stufe 6 bringt 3.926 Euro brutto.
Der Aufstieg erfolgt nach festen Zeitintervallen: Nach einem Jahr geht es in Stufe 2, nach zwei weiteren Jahren in Stufe 3. FĂŒr Stufe 4 sind drei Jahre nötig, fĂŒr Stufe 5 vier Jahre und fĂŒr die Endstufe 6 schlieĂlich fĂŒnf Jahre. Hinzu kommt eine Jahressonderzahlung im November: Sie betrĂ€gt je nach Voraussetzung 60 bis 90 Prozent eines Monatsentgelts.
Wer kommt in die E 6?
Voraussetzung fĂŒr die Eingruppierung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Vergleich zur niedrigeren E 5 werden fĂŒr E 6 jedoch âhochwertige Arbeitenâ sowie âgrĂŒndliche und vielseitige Fachkenntnisseâ gefordert. Erst bei selbststĂ€ndigen Leistungen mit besonderer Verantwortung ist die nĂ€chsthöhere Gruppe E 7 vorgesehen.
Typische Berufsbilder in dieser Stufe: Anlagenmechaniker fĂŒr SanitĂ€r-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), Elektroniker und Baumpfleger. Auch BuchhaltungsfachkrĂ€fte und Verwaltungsfachangestellte landen hier. Im Rettungswesen werden Rettungsassistenten hĂ€ufig in E 6 eingruppiert, auf kommunalen Bauhöfen oft Vorarbeiter.
Aktuelle Stellenausschreibungen zeigen das Anforderungsprofil: Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein sucht fĂŒr den Standort Baumholder Anlagenmechaniker SHK in E 6 â neben der Ausbildung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie spezifische Sachkunde nach VDI-Richtlinien gefordert. Auch die Gemeinde Sonsbeck und das Amt Eiderstedt schreiben GĂ€rtnerstellen aus, die bis zur E 6 vergĂŒtet werden.
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Spannungen im kommunalen Haushalt
Die Personalkostenplanung der Kommunen steht unter Druck. In Brandenburg plant die Landesregierung eine deutliche Erhöhung der Beamtenbesoldung rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026. Gleichzeitig kĂ€mpfen viele StĂ€dte mit HaushaltsengpĂ€ssen. In Mannheim etwa fĂŒhrt ein Einbruch bei der Gewerbesteuer dazu, dass rund 130 Stellen nicht wieder besetzt werden sollen â ein Nachtragshaushalt soll das Defizit ausgleichen.
Parallel zeichnen sich Ănderungen im Arbeitsrecht ab. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat Anfang Juli ein Programm vorgestellt, das unter anderem das Schriftformerfordernis bei Befristungen zum 1. Januar 2027 abschaffen soll. Geplant ist zudem, den Pauschalsteuersatz fĂŒr Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben â das hĂ€tte direkte Auswirkungen auf die Nettoverdienste geringfĂŒgig BeschĂ€ftigter.
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KĂŒndigungsfristen und UnkĂŒndbarkeit
FĂŒr FachkrĂ€fte im öffentlichen Dienst bleiben auch die tariflichen KĂŒndigungsfristen relevant. Sie sind nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt: Nach einem Jahr betrĂ€gt die Frist sechs Wochen zum Quartalsende. Eine Besonderheit im TVöD-VKA ist die sogenannte UnkĂŒndbarkeit. Sie tritt bei BeschĂ€ftigten ab 40 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren ein.
