Arbeitsrecht-Reform: Attestpflicht ab Tag eins, Befristungen bis vier Jahre
05.07.2026 - 08:55:58 | boerse-global.de
Union und SPD haben im Koalitionsausschuss Anfang Juli weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht beschlossen. Kernpunkt: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Stattdessen ist eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag geplant. Kanzler Merz betonte, dass nicht zwingend am ersten Tag ein Arzt aufgesucht werden müsse – die Bescheinigung müsse aber ab diesem Zeitpunkt vorliegen.
Das steckt im Reformpaket
Über die Krankmeldung hinaus sieht der Entwurf weitere Neuerungen vor: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll künftig für bis zu vier Jahre möglich sein, mit bis zu sechs Verlängerungen. Für Hochverdiener ab rund 177.450 Euro Jahresgehalt plant die Koalition eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Bei Minijobs steigt die Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent.
Ärzte schlagen Alarm
Die Pläne treffen auf massiven Widerstand. Der Hausärzteverband rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr – und spricht von reiner Symbolpolitik. Dabei zeigen Daten der Krankenkassen AOK und Barmer: Die telefonische Krankschreibung machte zwischen 2020 und 2023 nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Fälle aus. Sie kann die hohen Krankenstände kaum verursacht haben.
Die geplanten Änderungen bei Befristungen und Kündigungsschutz zeigen, wie schnell sich die rechtliche Basis für Beschäftigungsverhältnisse wandeln kann. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten und teure Formfehler zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen sichern
Ökonomen des DIW warnen zudem vor einem erhöhten Infektionsrisiko in vollen Wartezimmern. Laut Analysen aus dem Jahr 2024 entfallen rund 40 Prozent der Fehltage auf Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen – die von den neuen Regeln gar nicht betroffen wären. Experten führen den Anstieg der Krankentage von 18 (2016) auf zuletzt 22 (2024) vor allem auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurück, die eine lückenlosere Erfassung ermöglicht.
Viele Beschäftigte zweifeln an Rente
Parallel zur Debatte präsentierte der DGB Ergebnisse seines „Index Gute Arbeit“. Die Auswertung von rund 28.000 Befragten zeigt: 40 Prozent der Beschäftigten glauben nicht, ihren Beruf bis zum Rentenalter ausüben zu können. Besonders dramatisch ist die Lage in körperlich fordernden Berufen. In der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik zweifeln 72 Prozent, in der Krankenpflege 71 Prozent und im Hochbau 66 Prozent.
Gerade bei langen Ausfallzeiten und gesundheitlichen Zweifeln an der Belastbarkeit wird ein strukturiertes Wiedereingliederungsmanagement zur Pflicht. Wie Sie den Prozess für alle Beteiligten rechtssicher gestalten und den Arbeitsplatz erhalten, erfahren Sie in diesem Gratis-Leitfaden. Kostenlose BEM-Anleitung inklusive Gesprächsleitfaden herunterladen
DGB-Chefin Fahimi sprach von einem „bitteren Befund“. Sie fordert bessere Arbeitsbedingungen statt einer Anhebung des Renteneintrittsalters. Daten des IW aus dem Jahr 2023 zeigen allerdings: Etwa 25 Prozent der Frührentner mit 45 Versicherungsjahren gehen nach dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen weiter einer Arbeit nach.
Skepsis in der Bevölkerung
Innerhalb der SPD werden die Beschlüsse relativiert. Generalsekretär Klüssendorf bezeichnete die Zustimmung als „kleineres Übel“ – um härtere Einschnitte wie unbezahlte Karenztage zu verhindern. Gesundheitsexperten der Partei fordern eine wissenschaftliche Grundlage für die Maßnahmen. Eine YouGov-Umfrage untermauert die Skepsis: Knapp 60 Prozent der Befragten lehnen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab.
