Reservestärkungsgesetz, Bundeswehr

Reservestärkungsgesetz: Bundeswehr beruft Reservisten ohne Arbeitgeber-Zustimmung

05.07.2026 - 09:30:11 | boerse-global.de

Das Bundeskabinett beschließt die Reform der Reserve. Arbeitgeber verlieren ihr Vetorecht bei Einberufungen, die Bundeswehr plant 200.000 Reservisten bis 2035.

Reservestärkungsgesetz: Bundeswehr kippt Vetorecht der Arbeitgeber
Reservestärkungsgesetz - Ein Bundeswehrsoldat in Uniform vor einem unscharfen Bürohintergrund, der die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Arbeitnehmer darstellt. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundeskabinett verabschiedete am 1. Juli den Entwurf für das Reservestärkungsgesetz. Die Reform kippt die sogenannte doppelte Freiwilligkeit. Künftig darf die Bundeswehr Reservisten auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Übungen und Einsätzen einberufen.

200.000 Reservisten bis 2035

Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Reserve massiv ausbauen. Das Ziel: rund 200.000 einsatzbereite Personen bis 2035. Derzeit sind es etwa 60.000. Die Ausbildung soll durch die Reform verlässlicher planbar werden.

Betroffen sind vor allem ehemalige Zeit- und Berufssoldaten sowie Personen, die ab dem 1. Juli 2026 oder nach dem geplanten Inkrafttreten 2027 freiwilligen Grundwehrdienst leisten. Wer vor 2011 Wehrpflichtiger war, fällt nach derzeitigem Stand nicht unter die neuen Regelungen. Die Dienstzeiten umfassen bis zu 12 Wochen pro Jahr – über die Jahre hinweg maximal 12 Monate insgesamt.

Unternehmen verlieren Vetorecht

Bisher brauchte die Bundeswehr für die Einberufung eines Reservisten zwingend das Einverständnis des Arbeitgebers. Das entfällt weitgehend. Unternehmen sollen zwar acht Wochen vor Dienstbeginn informiert werden und Einwände vorbringen können – die Entscheidung trifft aber die Bundeswehr.

Arbeitsrechtler wie Arnim Buck warnen vor den Folgen. Besonders der Ausfall spezialisierter Fachkräfte in kleinen und mittleren Unternehmen könne existenzbedrohend sein. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die Lohnfortzahlung während des Reservedienstes entfällt. Stattdessen gleicht die Bundeswehr den Netto-Verdienstausfall direkt aus.

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Erstattungen für Ersatzpersonal

Für Unternehmen sind höhere Erstattungen vorgesehen, wenn sie Ersatzpersonal einstellen müssen. Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) erreichte eine Anpassung: Auch Kosten für Zeitarbeitskräfte sind erstattungsfähig. GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter begrüßte die Berücksichtigung der Leiharbeit.

Zusätzlich sind spezielle Förderungen für KMU geplant. Dennoch müssen Betriebe damit rechnen, dass die verbleibenden Belegschaften die Abwesenheit kompensieren müssen – mit Überstunden und im Einzelfall betrieblich bedingten Urlaubssperren.

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Erweiterte Einsatzmöglichkeiten

Reservisten mit mehr als einem Jahr Dienstzeit können künftig auch für Einsätze in EU- und NATO-Staaten sowie auf Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet werden. Flankierend beschloss die Bundesregierung am 2. Juli ein umfassendes Reformpaket im allgemeinen Arbeitsrecht.

Es sieht unter anderem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vor. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll von zwei auf bis zu vier Jahre verlängert werden können. Auch das Schriftformerfordernis für Befristungen entfällt. Für Hochverdiener sind Änderungen beim Kündigungsschutz und den Abfindungsregelungen geplant. Die Beratungen im Bundestag stehen als nächster Schritt an.

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