Arbeitsrecht-Reform: Neue Regeln ab Januar 2027 für Kündigungsschutz
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 22:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft – vorausgesetzt, die gesetzlichen Regelungen stehen bis dahin.
Telefonische Krankschreibung vor dem Aus
Die gelbe Karte per Telefon soll es bald nicht mehr geben. Geplant ist eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Bisherige Arbeitsverträge, die eine spätere Vorlage der Krankschreibung erlauben, könnten aber dank des Günstigkeitsprinzips weiter gelten.
Weniger Kündigungsschutz für Spitzenverdiener
Wer brutto mehr als 177.450 Euro im Jahr verdient, soll künftig leichter kündbar sein. Das Paket lockert den Kündigungsschutz für diese Gruppe. Gleichzeitig plant die Regierung steuerliche Anreize, damit Arbeitnehmer nach einer Kündigung schneller einen neuen Job finden.
Auch bei Befristungen gibt es Änderungen: Sachgrundlose Befristungen sollen auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden – bei maximal sechs Verlängerungen.
KI-Agenten: Betriebsrat hat ein Wörtchen mitzureden
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt – und damit auch die Rechte der Betriebsräte. Eine aktuelle Analyse des Verbands deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VdAA) zeigt: Sogenannte KI-Agenten lösen Mitbestimmungsrechte aus, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle taugen.
Die reine technische Möglichkeit reicht bereits, um den Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ins Boot zu holen. Die EU-KI-Verordnung schafft kein eigenes Mitbestimmungsrecht – die nationalen Regeln bleiben die Grundlage.
Der Einsatz moderner Technologien weitet die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG erheblich aus und stellt Gremien vor neue Herausforderungen. Dieser kostenlose PDF-Download erklärt praxisnah, wie Sie Ihre gesetzlichen Rechte bei der Lohngestaltung und technischen Überwachung gezielt durchsetzen. Das Herzstück der Betriebsratsarbeit: So nutzen Sie § 87 BetrVG wirklich aus
Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht – elektronisch
Seit September 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht nun vor: Die Erfassung muss elektronisch erfolgen. Je nach Unternehmensgröße gelten Übergangsfristen von einem bis zu fünf Jahren.
Der Betriebsrat hat bei der konkreten Ausgestaltung des Systems ein Mitbestimmungsrecht. Gleiches gilt für Gleitzeitmodelle. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Gleittagen gibt es aber nicht. Üblich sind ein bis zwei Tage pro Monat – festgelegt in Betriebsvereinbarungen.
Während die elektronische Erfassung bald gesetzlicher Standard wird, riskieren viele Betriebe aufgrund unklarer Prozesse bereits heute rechtliche Konsequenzen. Mit diesem kostenlosen Ratgeber erhalten Sie alle aktuellen Vorgaben sowie sofort einsatzbereite Mustervorlagen für eine gesetzeskonforme Umsetzung. Kostenlose Mustervorlage: In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Fristlose Kündigung für Führungskraft bestätigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Ende Mai 2026 die fristlose Kündigung einer Führungskraft bestätigt. Sie hatte interne Kontrollregeln bei Rechnungsfreigaben missachtet. Aufgrund der hohen Verantwortung und Vergütung sahen die Richter eine Abmahnung als entbehrlich an.
Auszubildende profitieren bei Altersvorsorge
Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Position von Azubis bei der betrieblichen Altersversorgung. Laut einem Urteil von Anfang Juli 2026 haben sie Anspruch auf Leistungen, wenn Betriebsvereinbarungen den Begriff „Betriebsangehörige“ verwenden – ohne sie explizit auszuschließen.
In Matrix-Organisationen sind Führungskräfte in allen Betrieben wahlberechtigt, in denen sie Mitarbeiter führen. Das hat das BAG bereits im Mai 2025 klargestellt. Die Folge: größere Gremien und eine komplexere Mitbestimmung.
Streitlust nimmt zu: Arbeitsrechtsfälle steigen rasant
Die Zahl der Rechtsschutzfälle im Arbeitsrecht ist seit 2021 um über 60 Prozent gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2026 gab es einen Zuwachs von fast 10 Prozent. Besonders Kündigungsschutzklagen dominieren – zunehmend auch bei mittleren und höheren Einkommen.
Experten raten Unternehmen, Verträge und Prozesse frühzeitig zu prüfen. Aber: Keine voreiligen Anpassungen, solange die politischen Pläne noch nicht final in Gesetze gegossen sind.
