Cum-Ex-Skandal, Banken

Cum-Ex-Skandal: 73 Banken unter Ermittlungsdruck wegen 7 Milliarden

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 16:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Stadt Homburg zahlt 179.000 Euro Umsatzsteuer unter Vorbehalt. Parallel legt die Bundesregierung einen 26-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug vor.

Homburg im Steuerfokus: Ermittlungen und neuer Bundesplan
Ein Steuerbescheid mit rotem Stempel neben einem Modell eines Rathauses, symbolisiert die Steueraffäre in Homburg und neue Entwicklungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die saarländische Stadt Homburg und ihr Oberbürgermeister Michael Forster stehen im Fokus steuerrechtlicher Ermittlungen. Das Finanzamt forderte rund 179.000 Euro Umsatzsteuer von der Kommune nach.

Der Steuerbescheid erging Ende Juni 2026. Hintergrund sind zwei Steuerstrafverfahren gegen die Stadt und ihren Oberbürgermeister. Sie beziehen sich auf den Zeitraum von 2019 bis 2024.

Die Stadt beglich die Forderung bereits – allerdings unter Vorbehalt. Parallel legte sie Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Verteidigung beantragte Akteneinsicht, um die Vorwürfe im Detail zu prüfen.

Bundesregierung legt 26-Punkte-Plan vor

Zeitgleich präsentierten Bundesfinanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig ein Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug. Der Aktionsplan umfasst 26 Einzelmaßnahmen. Der Bund erhofft sich jährliche Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro.

Ein Kernpunkt: Die strafbefreiende Selbstanzeige soll nicht mehr automatisch vor Strafe schützen. Zudem erhalten Ermittlungsbehörden erweiterte Befugnisse. Auch die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Dokumente werden verlängert.

Ab 2028 soll eine allgemeine Registrierkassenpflicht kommen. Sie soll Manipulationen bei Bargeschäften erschweren. Auch die Besteuerung von Krypto-Assets wird konkretisiert.

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Steuerzinsen sollen sich verdoppeln

Flankierend plant die Regierung eine Anpassung der Steuerzinsen. Ab 2027 sollen die Zinsen für Nachzahlungen und Erstattungen von 1,8 auf 3,6 Prozent steigen. Bis 2031 erwartet der Bund dadurch Mehreinnahmen von über 600 Millionen Euro. Allein im ersten Jahr nach der Umstellung rechnet er mit 60 Millionen Euro.

Der Finanzsektor steht ebenfalls unter Druck. Eine Abfrage der Finanzaufsicht Bafin zwischen Dezember 2025 und März 2026 offenbarte erhebliche steuerliche Risiken bei Banken und Versicherern.

Bafin-Abfrage: 73 Banken im Cum-Ex-Verdacht

Die Ergebnisse sind brisant: 73 Banken, 21 Versicherungen und 12 Wertpapierfirmen sind von Ermittlungen im Zusammenhang mit Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäften betroffen. Die potenzielle Gesamtbelastung wird auf rund 7,01 Milliarden Euro geschätzt. Gegen Führungspersonen bei insgesamt 106 Unternehmen laufen steuerstrafrechtliche Ermittlungen.

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Finanzgericht bestätigt Praxis bei fiktiven Betriebsausgaben

Ergänzend zur Verwaltungspraxis gibt es Klarheit von den Gerichten. Das Finanzgericht Münster entschied am 23. Juni 2026 (Az. 9 K 552/22 K): Die Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben nach dem Körperschaftsteuergesetz ist auch dann rechtmäßig, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Einkünfte steuerfrei stellt.

Geklagt hatte eine inländische Kapitalgesellschaft mit Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften. Das Gericht bestätigte die gängige Praxis der Finanzbehörden bei grenzüberschreitenden Beteiligungsstrukturen.

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