EUDI-Wallet: Digitale Brieftasche startet am 2. Januar 2027
05.07.2026 - 18:21:28 | boerse-global.de
Damit schafft die Sitzung vom 5. Juli die technische Grundlage für eine flächendeckende digitale Identität und den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
EUDI-Wallet startet 2027
Ein Kernstück der Strategie ist die europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet). Sie soll am 2. Januar 2027 in Deutschland offiziell an den Start gehen. Bürger können dann Dokumente wie den Personalausweis oder Führerschein verschlüsselt auf dem Smartphone speichern.
Die Wallet dient nicht nur der Identifikation gegenüber Behörden. Auch im privaten Sektor ist sie nutzbar – etwa für Altersfreigaben im Handel.
Entwickelt wird die deutsche Version von der Agentur für Sprunginnovationen (Sprind) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Projektverantwortlicher Thomas Lodderstedt kündigte die Veröffentlichung des Quellcodes für August 2026 an. Eine Pilotphase folgt im Oktober und November. Die Nutzung bleibt für Bürger freiwillig.
Einheitliche Standards gegen Fragmentierung
Der IT-Planungsrat hat die Komponenten des Deutschland-Stacks definiert, um die zersplitterte IT-Landschaft zu vereinheitlichen. Dazu gehören neben der digitalen Identität (eID) und der EUDI-Wallet auch Systeme wie FIT-Connect für den Datentransport sowie das NOOTS-System für den Nachweisaustausch.
Der Bund übernimmt Konzeption und Entwicklung dieser Basisdienste. Die Länder verpflichten sich zur verbindlichen Anbindung ihrer lokalen Systeme.
Ergänzend entwickelt das Bundesministerium für Digitales und Strategie (BMDS) bis 2030 den Netzverbund Deutschland (NV-DE). Diese IPv6-basierte Infrastruktur koppelt bestehende Netze und bildet gemeinsam mit der Deutschen Verwaltungscloud ein souveränes Fundament für staatliche IT-Dienste.
Während die Verwaltung auf neue digitale Standards setzt, müssen auch Unternehmen ihre IT-Sicherheit an die wachsende Vernetzung anpassen. Dieses kostenlose E-Book enthüllt, wie Sie Sicherheitslücken proaktiv schließen und gleichzeitig neue gesetzliche Anforderungen rechtssicher erfüllen. Gratis Cyber-Security-Report jetzt herunterladen
Bund vergibt Auftrag für zentrale Bürger-App
Flankierend zur Wallet-Einführung plant die Bundesregierung eine umfassende Bürger-App. Digitalminister Karsten Wildberger vergab den Auftrag an ein Konsortium aus SAP und der Deutschen Telekom.
Ziel: Behördendienstleistungen wie Kindergeldanträge, Wohnsitzumeldungen oder Unternehmensgründungen gebündelt über eine mobile Plattform anbieten. Die App soll durch künstliche Intelligenz unterstützt werden und eng mit der EUDI-Wallet verzahnt sein. Als Pilotkommunen wurden Hamburg, Dresden, Dortmund und Stralsund ausgewählt.
Bereits im Januar 2026 führt Hamburg eine spezialisierte Wohngeld-App ein. Die Antragstellung inklusive Upload erforderlicher Nachweise erfolgt über das Smartphone – die Anmeldung läuft über die bestehende BundID. Diese soll im Zuge der Reformen zur sogenannten DeutschlandID weiterentwickelt werden.
Die geplante Bürger-App soll verstärkt auf künstliche Intelligenz setzen – ein Trend, der durch die neue EU-KI-Verordnung nun auch rechtlich streng reguliert wird. Ein kostenloser Umsetzungsleitfaden verschafft Ihnen den Überblick zu Risikoklassen und Dokumentationspflichten, den IT-Abteilungen jetzt dringend brauchen. Kostenloses E-Book zum EU AI Act sichern
Regionale Strategien und kommunale Kritik
Trotz der Harmonisierungsbestrebungen zeigen sich regionale Unterschiede. Schleswig-Holstein plant, Verwaltungsdienstleistungen ab 2028 verpflichtend nur noch digital anzubieten. Das Land setzt gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern verstärkt auf Open-Source-Lösungen.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits 5.000 Arbeitsplätze von Microsoft SharePoint auf Nextcloud umgestellt. Eine Ausweitung auf insgesamt 50.000 Arbeitsplätze ist vorgesehen.
Kritik kommt von kommunaler Ebene. Alexander Handschuh vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnte, dass die Kommunen bei der Planung der EUDI-Wallet nicht ausreichend einbezogen würden. Er bemängelte eine fehlende Verzahnung zwischen der BundID und der neuen Wallet-Struktur. Zudem sei fraglich, ob die notwendige NOOTS-Anbindung bis zum Starttermin 2027 flächendeckend einsatzbereit sein werde.
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, mahnte zur Vorsicht. Sie forderte, dass bei der Gestaltung digitaler Identitäten das Prinzip der Datensparsamkeit gewahrt bleiben müsse. Die Nutzung digitaler Angebote dürfe keine Bedingung für den Zugang zu staatlichen Leistungen werden.
Finanzierung und digitaler Euro
Die Finanzierung der Digitalvorhaben ist Teil der Haushaltsplanungen für 2027. Bundesfinanzminister Klingbeil sieht Gesamtausgaben von 555 Milliarden Euro vor. Der Kabinettsbeschluss zum Haushalt wird für den 6. Juli erwartet.
Parallel zur digitalen Identität schreiten die Vorbereitungen für den digitalen Euro voran. Nachdem der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments den Entwurf gebilligt hat, beginnen voraussichtlich im Juli 2026 die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen. Die Europäische Zentralbank plant ab der zweiten Jahreshälfte 2027 einen zwölfmonatigen Praxistest. Eine Einführung der digitalen Währung kommt frühestens 2029.
