Gastronomie-Reform: 7% auf Speisen, 19% auf GetrÀnke ab Januar
30.06.2026 - 23:04:32 | boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium hat klare Vorgaben zur steuerlichen Behandlung von WirtschaftsgĂŒtern veröffentlicht, die sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt werden. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem die Abgrenzung zwischen privater und nichtwirtschaftlicher Nutzung sowie die digitalen Nachweispflichten.
Privat oder nichtwirtschaftlich? Der entscheidende Unterschied
Ein im FrĂŒhjahr veröffentlichtes BMF-Schreiben konkretisiert den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten WirtschaftsgĂŒtern. Die gute Nachricht: Bei einer Kombination aus unternehmerischer und privater Nutzung bleibt der vollstĂ€ndige Vorsteuerabzug möglich. Die private Nutzung wird dann als unentgeltliche Wertabgabe besteuert.
Anders sieht es bei der nichtwirtschaftlichen Nutzung aus. Hier gilt laut Finanzbehörde ein zwingendes Aufteilungsgebot. Ăndert sich die Nutzung nachtrĂ€glich, löst das kĂŒnftig eine Vorsteuerberichtigung aus â keine unentgeltliche Wertabgabe mehr. FĂŒr betroffene Unternehmen gibt es eine Ăbergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026.
Digitale Pflicht: Nachweise nur noch elektronisch
Seit dem 1. Januar 2026 mĂŒssen nicht im Gemeinschaftsgebiet ansĂ€ssige Unternehmer ihre Nachweise im Vorsteuer-VergĂŒtungsverfahren digital einreichen. Rechnungen und Einfuhrbelege gehen elektronisch ĂŒber das Portal des Bundeszentralamts fĂŒr Steuern (BZSt).
In einer Ăbergangsphase sind Speichermedien noch erlaubt. Bei RechnungsbetrĂ€gen bis 250 Euro entfĂ€llt die Nachweispflicht komplett. Die neuen Regeln gelten fĂŒr alle AntrĂ€ge ab dem 1. Januar 2026.
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Strengere Regeln fĂŒr MobilitĂ€t und Verpflegung
2026 bringt weitere Ănderungen, die eine prĂ€zise BuchfĂŒhrung erfordern:
Ladestrom fĂŒr E-Autos â Die ladeunabhĂ€ngigen Monatspauschalen sind Geschichte. Unternehmen mĂŒssen Strommengen und Preise pro Kilowattstunde exakt dokumentieren. Bei privaten Ladestationen ist ein separater StromzĂ€hler Pflicht. Als Berechnungsgrundlage dient der tatsĂ€chliche Strompreis inklusive anteiligem Grundpreis. Bei Photovoltaikanlagen kommt der halbjĂ€hrige Gesamtstrompreis des Statistischen Bundesamts zum Einsatz.
Dienstreisen mit dem Privatwagen â Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Wer einen Dienstwagen hat, kann Fahrten mit dem Privat-Pkw nur noch in AusnahmefĂ€llen absetzen â etwa bei technischem Defekt. Der Kilometersatz fĂŒr 2026: 30 Cent.
Auslandsreisekosten â Seit Januar gelten neue PauschbetrĂ€ge. FĂŒr London etwa 44 Euro fĂŒr An- und Abreisetage, 66 Euro fĂŒr volle Tage. Die Ăbernachtungspauschale liegt bei 163 Euro pro Nacht.
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Gastronomie: Getrennte Abrechnung wird Pflicht
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein ermĂ€Ăigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen. GetrĂ€nke bleiben beim Regelsatz von 19 Prozent. Das zwingt Betriebe bei Pauschalangeboten und MenĂŒs zu einer sachgerechten Aufteilung der Entgelte.
