Immobiliensteuer, BFH

Immobiliensteuer: BFH kippt Regeln für Kaufpreisraten ab Juli

03.07.2026 - 03:09:32 | boerse-global.de

BFH ändert Steuerregeln für Kaufpreisraten und Spekulationsfrist. Koalition beschließt Entlastungen und Reformen für den Wohnungsmarkt.

BFH-Urteile und Koalitionspaket: Neues für Immobilienbesitzer
Immobiliensteuer - Eine Nahaufnahme einer Lupe über einem juristischen Dokument, das Immobilienverkäufe und Steuern betrifft, mit einem unscharfen Hintergrund. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig einigte sich die Koalition auf ein milliardenschweres Entlastungspaket.

BFH ändert Rechtsprechung zu Kaufpreisraten

Der VIII. Senat des BFH hat seine langjährige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Kaufpreisraten geändert. Zinslose Kaufpreisraten lösen bei privaten Immobilienverkäufen künftig keine steuerpflichtigen Kapitalerträge mehr aus. Voraussetzung: Vertraglich muss festgelegt sein, dass jede Rate vollständig auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Die Entscheidung fiel am 1. Juli 2026.

Klarheit zur zehnjährigen Spekulationsfrist

Bereits am 18. Juni 2026 schaffte der BFH mit einem Beschluss Klarheit zur Berechnung der Spekulationsfrist. Für den Beginn und das Ende der zehnjährigen Frist sind ausschließlich die Zeitpunkte der notariellen Kaufverträge maßgeblich. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums spielt keine Rolle.

Mit dieser Entscheidung wies der BFH eine Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts Bremen zurück.

Koalition beschließt Entlastungspaket

Am 2. Juli einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf ein Reformpaket mit einem Entlastungsvolumen von jährlich zehn Milliarden Euro. Die Einkommensteuerreform soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Kernpunkte:
- Schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.900 Euro bis 2028
- Erhöhung des Kindergeldes auf 272 Euro

Gleichzeitig steigt die Belastung für hohe Einkommen. Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind 45 Prozent fällig, ab 280.000 Euro greift ein Satz von 47 Prozent.

Im Wohnungsbau beschloss die Koalition ein Verbot der Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände per Bundesgesetz. Parallel dazu soll eine neue Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen gegründet werden.

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Neuer Umwidmungszuschlag und Jahressteuergesetz

Bereits im Frühjahr 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium eine Richtlinie mit neuen Regelungen. Bei Umwidmungen, die nach dem 31. Dezember 2024 erfolgt sind, wird bei einem Verkauf nach dem 30. Juni 2025 ein Umwidmungszuschlag von 30 Prozent auf den Veräußerungsgewinn von Grund und Boden fällig. Der Zuschlag ist auf die Differenz zwischen Erlös und Gewinn gedeckelt.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, vorgelegt Ende Mai, sieht zudem die Einführung eines neuen Paragrafen zur gesetzlichen Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken vor. Außerdem sollen die Nachzahlungszinsen ab dem 1. Januar 2027 von 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent pro Monat steigen.

Markt bleibt stabil

Trotz der rechtlichen Anpassungen zeigt sich der Immobilienmarkt im zweiten Quartal 2026 stabil. Daten des ImmoScout24 WohnBarometers belegen einen Anstieg der Angebotspreise für Bestandswohnungen um ein Prozent gegenüber dem Vorquartal auf durchschnittlich 2.645 Euro pro Quadratmeter. In den Metropolen zog die Nachfrage um zwei Prozent an.

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Bestehende Verkaufsregeln

Beim Verkauf von Immobilien bleibt die seit Ende 2020 geltende Regelung zur Provisionsteilung bestehen. Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklergebühren in der Regel hälftig.

Weiterhin gilt die Spekulationsfrist von zehn Jahren für vermietete Objekte. Selbst genutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkauft werden. Dafür ist eine Eigennutzung im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren erforderlich.

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