Job-to-Job-Erprobung: Kabinett erlaubt vier Wochen Jobwechsel ohne Kündigung
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 14:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Reform ermöglicht Beschäftigten, neue Tätigkeiten ohne vorherige Kündigung zu testen. Parallel dazu treibt die Regierung umfassende Änderungen im Arbeitsrecht und einen massiven Bürokratieabbau voran.
Neue Freiheit für Arbeitnehmer
Mit dem neuen SGB III-Änderungsgesetz schafft die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für flexiblere berufliche Orientierung. Arbeitnehmer können künftig bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen, eine neue Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber erproben. Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis müssen sie dafür nicht kündigen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende November 2026 abgeschlossen sein.
Entlastungspaket für die Wirtschaft
Zusammen mit der Reform hat das Kabinett weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratie auf den Weg gebracht. Die neuen Beschlüsse sollen die Wirtschaft jährlich um rund 600 Millionen Euro entlasten. Allein durch das SGB III-Änderungsgesetz erwartet die Regierung eine jährliche Ersparnis von 720 Millionen Euro bei den Bürokratiekosten.
Ein wesentlicher Teil dieser Einsparungen ergibt sich aus der Anpassung von Arbeitsschutzregeln. Die Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen werden angehoben. Das könnte dazu führen, dass die Pflicht zur Bestellung für bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragte entfällt. Zudem wurde das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen verabschiedet, das durch digitale Prozesse Entlastungen in Höhe von 445 Millionen Euro verspricht. Digitalminister Karsten Wildberger gab bekannt: Ziel der Regierung sei eine Senkung der Bürokratiekosten um 25 Prozent bis 2029 – das entspricht jährlich 16 Milliarden Euro.
Befristungen und Krankmeldungen: Neue Regeln
Bereits Anfang Juli verständigte sich der Koalitionsausschuss auf tiefgreifende Änderungen im individuellen Arbeitsrecht. Ein zentraler Punkt: die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung für Neueinstellungen. Diese soll von bisher zwei auf vier Jahre verlängert werden. Bis zu sechs Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums sind zulässig. Die Regelung ist vorerst bis Ende 2030 befristet.
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Zudem verschärfen sich die Regeln für Krankmeldungen. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll bereits ab dem ersten Krankheitstag gesetzlich verpflichtend werden. Bislang galt das erst ab dem wirkten Tag. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli sieht vor, dass das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende abgeschlossen wird. Fachanwälte weisen darauf hin, dass Unternehmen bereits nach geltender Rechtsprechung eine AUB ab dem ersten Tag verlangen können – die Reform erhebt dies nun zum gesetzlichen Standard.
Mindestlohn, Zeitarbeit und Teilkrankschreibung
Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Damit einhergehend steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro. In der Zeitarbeitsbranche steigen die Lohnuntergrenzen stufenweise: nach einer Erhöhung im Juli auf 14,96 Euro folgen weitere Schritte im September auf 15,33 Euro und im April 2027 auf 15,87 Euro.
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Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung einer stufenweisen Teilarbeitsunfähigkeit. Der Bundestag beschloss am 10. Juli das „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, das ab 2027 Teilkrankschreibungen von 25, 50 oder 75 Prozent ermöglicht. Diese Regelung richtet sich an gesetzlich Versicherte mit länger andauernden Erkrankungen von voraussichtlich mehr als vier Wochen. Arbeitgeber können innerhalb von sieben Kalendertagen widersprechen. Der Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bleibt in den ersten sechs Wochen bestehen, danach wird ein anteiliges Krankengeld gezahlt.
Digitalisierung der Arbeitsverwaltung
Auch die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit wird modernisiert. Empfänger von Arbeitslosengeld müssen künftig nicht mehr zwingend an ihrer Briefpostadresse erreichbar sein – sofern eine digitale Kommunikation sichergestellt ist. Das Kabinett beschloss zudem, dass persönliche Vorsprachen verstärkt durch Videogespräche ersetzt werden können. Eine automatische Genehmigung von Anträgen ist vorgesehen, wenn Behörden eine Entscheidungsfrist von vier Monaten überschreiten.
Kritik an den Reformen kam unter anderem von Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg. Sie bemängelte, dass die neuen Regelungen zur Job-Erprobung die Herausforderungen durch künstliche Intelligenz und die Dekarbonisierung der Industrie nicht ausreichend berücksichtigten. Auch Vertreter der Wirtschaft äußerten sich skeptisch und forderten eine konsequentere Umsetzung des Bürokratieabbaus – die Belastung durch neue Regulierungen mache die Einsparungen oft wieder zunichte.
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